Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sichert das Risiko der Krankheit für die Versicherten ab. Etwa 90 Prozent der Bevölkerung sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung entweder als Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder im Rahmen einer Familienversicherung versichert. Ein Versicherungsschutz führt auch zu einem Anspruch auf die Leistungen, welche der Leistungskatalog der GKV vorsieht.
Folgend sind Beiträge zum Beitrags-, Versicherungs-, und Leistungsrecht und zu sonstigen Themen der GKV zu finden.
Landessozialgericht bestätigt Ablehnung für Kostenübernahme
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit einem aktuellen Beschluss vom 28.04.2026 entschieden, dass eine Krankenkasse nicht die Kosten für eine Abnehmspritze übernehmen muss.
Dem Beschluss ist ein Antrag einer 24jährigen Versicherten vorausgegangen, die an einer Hormonstörung leidet, mit der ein starkes Übergewicht einhergeht. Nachdem die behandelnde Ärztin die Gabe von Mounjaro medizinisch befürwortete, lehnte die zuständige Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme ab. Die behandelnde Ärztin führte in ihrer Begründung zur medizinischen Erforderlichkeit aus, dass alle bisherigen Medikamente zu keinem Erfolg geführt ...
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