Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sichert das Risiko der Krankheit für die Versicherten ab. Etwa 90 Prozent der Bevölkerung sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung entweder als Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder im Rahmen einer Familienversicherung versichert. Ein Versicherungsschutz führt auch zu einem Anspruch auf die Leistungen, welche der Leistungskatalog der GKV vorsieht.
Folgend sind Beiträge zum Beitrags-, Versicherungs-, und Leistungsrecht und zu sonstigen Themen der GKV zu finden.
Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.06.2026, B 3 KR 3/25 R
Das Bundessozialgericht entschied am 18.06.2026 mit Urteil unter dem Aktenzeichen B 3 KR 3/25 R, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht die Kosten für eine spezielle Skiprothese übernimmt, wenn ein Versicherter bereits mit einer Alltagsprothese versorgt ist. Die Richter stellten klar, dass Skifahren nicht zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens zählt, die nach § 33 SGB V durch die Gesetzliche Krankenversicherung abgesichert werden.
Zum Klagefall
Geklagt hatte ein Mann, der nach einer Beinamputation bereits eine Alltagsprothese von seiner Krankenkasse erhalten hatte. Zusätzlich beantragte er eine rund 11.000 ...
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