Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sichert das Risiko der Krankheit für die Versicherten ab. Etwa 90 Prozent der Bevölkerung sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung entweder als Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder im Rahmen einer Familienversicherung versichert. Ein Versicherungsschutz führt auch zu einem Anspruch auf die Leistungen, welche der Leistungskatalog der GKV vorsieht.
Folgend sind Beiträge zum Beitrags-, Versicherungs-, und Leistungsrecht und zu sonstigen Themen der GKV zu finden.
Bedeutung und Praxis der telefonischen Krankschreibung
Bereits während der Corona-Pandemie wurde die telefonische Krankschreibung ermöglicht. Arbeitnehmer, die arbeitsunfähig waren, mussten in bestimmten Fällen nicht mehr die Arztpraxis aufsuchen, sondern konnten die Bestätigung über das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit nach einem telefonischen Kontakt mit dem Arzt erhalten.
Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung aufgrund der Corona-Pandemie war zuletzt bis zum 31.03.2023 befristet.
Am 07.12.2023 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen bedeutenden Beschluss gefasst, durch den es zu einer dauerhaften Änderung der Begutachtungs-Richtlinie genkommen ist. Ab diesem Tag – ...
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