
Beitragssatz der Rentenversicherung im Jahr 2021
Der Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung (Gesetzliche Rentenversicherung) wird im Kalenderjahr 2021 weiterhin 18,6 Prozent betragen. Damit ergibt sich keine Änderung im Vergleich zu den Vorjahren.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Beitragssatz im Kalenderjahr 2021 – ebenfalls unverändert – 24,7 Prozent.
Beitragssatz setzt Bundesregierung fest
Den Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung muss nach den gesetzlichen Vorschriften die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates festsetzen. Die Festsetzung erfolgt durch Rechtsverordnung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 09.12.2020 bekanntgegeben (Veröffentlichung im ...
Beitragssatz Rentenversicherung im Jahr 2020 weiterhin bei 18,6 Prozent
Der Beitragssatz in der Gesetzlichen Rentenversicherung beträgt auch im Kalenderjahr 2020 18,6 Prozent. Damit ist der Beitragssatz bereits seit Januar 2018 unverändert.
Auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung kommt es zu keiner Änderung des Beitragssatzes. Dieser beträgt weiterhin 24,7 Prozent.
Tragung des Rentenbeitrags und Änderung der Bemessungsgrenzen
Der Beitrag zur Rentenversicherung wird bei ...
Beitragshöhe und Rentenansprüche 2019 aufgrund ehrenamtlicher Pflegetätigkeit
Ehrenamtliche – nicht erwerbsmäßige – Pflegepersonen werden in bestimmten Fällen von der Rentenversicherungspflicht erfasst. In diesen Fällen zahlt die zuständige Pflegekasse für die Pflegeperson Rentenversicherungsbeiträge, welche einerseits eventuelle Versicherungslücken im Rentenversicherungskonto schließen, andererseits die Rentenanwartschaften erhöhen.
Da die Bemessungsgrundlage, welche für die Beitragszahlung ...
Weiterlesen: Rentenversicherungspflicht Pflegepersonen, Beitragshöhe 2019
Beitragssatz Rentenversicherung im Jahr 2019 unverändert
Während sich in allen Sozialversicherungszweigen zum 01.01.2019 die Beitragssätze ändern bzw. die Finanzierung geändert wird, wird der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung im Kalenderjahr 2019 unverändert 18,6 Prozent betragen.
Der Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung wird ebenfalls unverändert sein und 24,7 Prozent betragen.
Tragung der Beiträge zur Rentenversicherung
Die Rentenversicherungsbeiträge ...
Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt auf 18,6 Prozent
Zum 01.01.2018 wird der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung auf 18,6 Prozent und damit um insgesamt 0,1 Prozent gesenkt. Die Beitragssatzsenkung wurde am 22.11.2017 durch das Bundeskabinett beschlossen.
Der derzeit aktuelle – bis 31.12.2017 geltende – Beitragssatz von 18,7 Prozent gilt bereits seit dem Jahr 2015.
Die Senkung des Beitragssatzes hatte sich schon vor einiger Zeit angedeutet. So hat der Schätzerkreis vor ...
Rentenversicherungsbeiträge werden nicht vorzeitig erstattet
Das Hessische Landessozialgericht entschied mit Urteil vom 30.08.2016, Az.: L 5 R 301/15, dass für Beamte auf Zeit die Rentenversicherungsbeiträge nicht bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze erstattet werden können. Zu dem Urteil kam es, weil ein hauptamtlicher Bürgermeister im Jahr 2014 beim Rentenversicherungsträger die Erstattung seiner bislang gezahlten Beiträge beantragt hatte und der Antrag abgelehnt wurde. Daraufhin ...