Beitragssatz Rentenversicherung im Jahr 2019 unverändert
Während sich in allen Sozialversicherungszweigen zum 01.01.2019 die Beitragssätze ändern bzw. die Finanzierung geändert wird, wird der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung im Kalenderjahr 2019 unverändert 18,6 Prozent betragen.
Der Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung wird ebenfalls unverändert sein und 24,7 Prozent betragen.
Tragung der Beiträge zur Rentenversicherung
Die Rentenversicherungsbeiträge werden solidarisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen, sodass sich hier jeweils eine Beitragslast von 9,3 Prozent ergibt. Freiwillig Rentenversicherte müssen den Beitrag zur Rentenversicherung hingegen alleine aufbringen.
Trotz des ...