Hilfsmittel sind Gegenstände, die dazu beitragen, eine Krankheit zu behandeln, deren Folgen abzumildern oder Behinderungen auszugleichen. Die Hilfsmittel sind eine bedeutende Leistung im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
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Bundessozialgericht hebt Urteil auf und verlangt neue Prüfung
Ein schwerbehinderter Mann aus Niedersachsen kämpft seit Jahren um ein spezielles Hilfsmittel für mehr Mobilität. Der Mann, der bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, begehrt ein motorunterstütztes Dreirad. Nun hat das Bundessozialgericht (BSG) den Fall über den Fall entschieden und mit Urteil vom 13.11.2025, Az.: B 3 KR 1/24 R die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben. Der Rechtsstreit geht zurück an das Landessozialgericht.
Ein Hilfsmittel für mehr Selbstständigkeit
Im Zentrum des Verfahrens steht ein heute 67jähriger Kläger, der an einer schweren neurologischen Erkrankung leidet. Der Mann leidet an einer ...
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