Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wurde zum 01.01.2023 erhöht
Zum 01.01.2023 kam es zu einer Erhöhung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung. Damit gibt es seit dem Jahr 2020 erstmals wieder eine Änderung in diesem Sozialversicherungszweig.
Ab dem 01.01.2023 beträgt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent.
Bis zum Kalenderjahr 2022 betrug der Beitragssatz 2,4 Prozent, sodass es zu einer Anhebung des Beitragssatzes zu Jahresbeginn 2023 um 0,2 Prozentpunkte kam.
Beitragssatz ist gesetzlich auf 2,6 Prozent festgesetzt
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ist gesetzlich grundsätzlich auf 2,6 Prozent festgeschrieben (vgl. § 341 SGB III). Dass in den vergangenen Jahren der Beitragssatz unter ...