Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) bzw. die Gesetzliche Pflegeversicherung ist der jüngste Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Dennoch steht dieser Sozialversicherungszweig tagtäglich im Fokus und gewinnt aufgrund der Alterspyramide fortwährend eine höhere Bedeutung.
Folgend sind die Beitrage zur Sozialen Pflegeversicherung, untergliedert in das Beitrags- und Versicherungsrecht, das Leistungsrecht und in sonstige Themen, aufrufbar.
Beitragssatz Pflegeversicherung wird auf 3,6 Prozent erhöht
Nachdem letztmals am 01.07.2023 der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung erhöht wurde, wird eineinhalb Jahre später eine erneute Beitragssatzerhöhung durchgeführt. Der Beitragssatz steigt von 3,4 Prozent für die Zeit ab 01.01.2025 auf 3,6 Prozent.
Neben dem Beitragssatz von 3,6 Prozent müssen kinderlose Versicherte ab dem vollendeten 23. Lebensjahr noch den Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent aufbringen.
Die Erhöhung des Beitragssatzes wurde mit der „Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025“ umgesetzt. Der Bundesrat hat dieser Verordnung am 20.12.2024 zugestimmt.
Die erneute Beitragssatzerhöhung war erforderlich ...
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