Pflegeversicherungsbeitrag 2023 unverändert, Änderung wird 2023 erfolgen
Ab dem 01.01.2023 wurde der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung stabil gehalten. Der Beitragssatz beträgt weiterhin 3,05 Prozent.
Auch beim Kinderlosenzuschlag kam es (vorerst) zu keiner Änderung. Dieser liegt weiterhin bei 0,35 Prozent. Allerdings muss aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Kalenderjahr 2023 eine Änderung beim Kinderlosenzuschlag vorgenommen werden, sodass es unterjährig zu einer Neuregelung kommen wird.
Beitragssatz bundeseinheitlich geregelt
Der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung wird durch die gesetzlichen Vorschriften (§ 55 SGB XI) geregelt und gilt bundeseinheitlich für alle Pflegekassen ...