Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) bzw. die Gesetzliche Pflegeversicherung ist der jüngste Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Dennoch steht dieser Sozialversicherungszweig tagtäglich im Fokus und gewinnt aufgrund der Alterspyramide fortwährend eine höhere Bedeutung.
Folgend sind die Beitrage zur Sozialen Pflegeversicherung, untergliedert in das Beitrags- und Versicherungsrecht, das Leistungsrecht und in sonstige Themen, aufrufbar.
Ab Januar 2025 gelten bei der Pflegesachleistung höhere Leistungsbeträge
Ab Jahresbeginn 2025 werden sämtliche Leistungsbeträge der Sozialen Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht (dynamisiert). Diese Leistungsverbesserung geht auf die gesetzlichen Regelungen zurück, welche mit dem „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz“ (PUEG) bereits im Jahr 2023 geschaffen wurden.
Auch die Leistungsbeträge für die Pflegesachleistung werden ab Januar 2025 erhöht.
Die Leistung „Pflegesachleistung“
Die Pflegesachleistung – wird teilweise auch „häusliche Pflegehilfe“ bezeichnet – wird dann gewährt, wenn die Pflege im häuslichen Bereich des Pflegebedürftigen durch einen Leistungserbringer der ...
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