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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

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Fax: 09127-90 41 86

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Pflegeversicherungsbeitrag ab 01.01.2023
Beitragssatz

Pflegeversicherungsbeitrag 2023 unverändert, Änderung wird 2023 erfolgen

Ab dem 01.01.2023 wurde der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung stabil gehalten. Der Beitragssatz beträgt weiterhin 3,05 Prozent.

Auch beim Kinderlosenzuschlag kam es (vorerst) zu keiner Änderung. Dieser liegt weiterhin bei 0,35 Prozent. Allerdings muss aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Kalenderjahr 2023 eine Änderung beim Kinderlosenzuschlag vorgenommen werden, sodass es unterjährig zu einer Neuregelung kommen wird.

Beitragssatz bundeseinheitlich geregelt

Der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung wird durch die gesetzlichen Vorschriften (§ 55 SGB XI) geregelt und gilt bundeseinheitlich für alle Pflegekassen ...

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Digitale Pflegeanwendungen

Pflegebedürftigen haben einen Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen

Wenn Pflegebedürftige digitale Pflegeanwendungen nutzen, besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung durch die Soziale Pflegeversicherung. Der Anspruch wurde mit dem am 09.06.2021 in Kraft getretenen Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (kurz: DMPG) in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufgenommen.

Der Anspruch in Bezug auf digitale Pflegeanwendungen umfasst sowohl die ...

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Leistungszuschlag

Zuschüsse zu Pflegekosten ab Januar 2022

Zu Jahresbeginn 2022 wurden finanzielle Verbesserungen für Pflegebedürftige, die sich in vollstationärer Pflege befinden, umgesetzt. Die gesetzlichen Vorschriften (§ 43c Elftes Buch Sozialgesetzbuch, kurz: SGB XI) sehen Zuschüsse zu den Pflegekosten und zur Ausbildungsumlage vor. Die Höhe der Zuschüsse ist von der Dauer der bisherigen vollstationären Pflege abhängig; je länger sich ein Pflegebedürftiger in vollstationärer Pflege befindet ...

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Beitragssatz

Erhöhung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung ab 01.01.2022

Der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und einen Kinderlosenzuschlag zusammen. Der allgemeine Beitragssatz ist bereits seit dem Jahr 2019 im jüngsten Zweig der Sozialversicherung unverändert. Zum 01.01.2022 erfolgt eine Anpassung beim Kinderlosenzuschlag, welche mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) umgesetzt wird.

Durch die Beitragssatzanpassung ...

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Pflege-TÜV

Neuer Pflege-TÜV - ein neues Konzept muss sich nun bewähren

Lange hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen in Zusammenarbeit mit dem medizinischen Dienst und dem Sozialverband VDK an einem neuen Pflegequalitätssystem inklusive passendem Prüfsystem gearbeitet. Der neue Pflege-TÜV soll für mehr Transparenz im Bereich Pflege sorgen und so gelten zukünftig neue Regeln, die bundesweit und zeitnah umgesetzt werden sollen.

Differenziertere Bewertungen ersetzen bisheriges ...

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Beitragssatz

Pflegeversicherungsbeitrag ab 01.01.2019 bei 3,05 Prozent bzw. 3,3 Prozent

In den vergangenen Jahren musste der Gesetzgeber den Beitragssatz zur Gesetzlichen/Sozialen Pflegeversicherung bereits mehrmals anheben. Zum 01.01.2019 kommt es zu einer weiteren Beitragssatzerhöhung im Umfang von 0,5 Prozentpunkten. Mit der Beitragssatzerhöhung liegt der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung dann ab Januar 2019 bei 3,05 Prozent bzw. für kinderlose Versicherte bei 3,3 Prozent.

Die ...

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