Leistungsbeträge zum 01.01.2015 angehoben
Durch das erste Pflegestärkungsgesetz, welches zum 01.01.2015 in Kraft getreten ist, haben sich einige Leistungsverbesserungen für die Versicherten der Sozialen Pflegeversicherung ergeben. Eine wesentliche Verbesserung ist die Anhebung der Leistungsbeträge. Auch für die vollstationären Pflegeleistungen wurden die Leistungsbeträge erhöht.
Auf die vollstationären Pflegeleistungen besteht ein Anspruch, wenn die Pflege nicht durch eine häusliche oder teilstationäre Pflege ermöglicht werden kann oder aufgrund einer Besonderheit im Einzelfall nicht in Betracht kommt.
Leistungsbeträge Pflegestufen I bis III
Je Kalendermonat besteht ab Januar 2015 im Rahmen der vollstationären Pflege ein ...