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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

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Fax: 09127-90 41 86

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Leistungsansprüche im Pflegegrad 1

Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) bzw. die Gesetzliche Pflegeversicherung ist der jüngste Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Dennoch steht dieser Sozialversicherungszweig tagtäglich im Fokus und gewinnt aufgrund der Alterspyramide fortwährend eine höhere Bedeutung.

Folgend sind die Beitrage zur Sozialen Pflegeversicherung, untergliedert in das Beitrags- und Versicherungsrecht, das Leistungsrecht und in sonstige Themen, aufrufbar.


Pflegegrad 1

Eingeschränkte Leistungsansprüche für Versicherten im Pflegegrad 1

Die Leistungsansprüche der Sozialen Pflegeversicherung orientieren sich seit dem 01.01.2017 nach Pflegegraden. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden von fünf Pflegegraden abgelöst. Die Pflegegrade drücken den Umfang aus, in dem ein Versicherter in seiner Selbstständigkeit und in seinen Fähigkeiten eingeschränkt ist. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, wobei gilt, je höher der Pflegegrad, desto höher der Grad der Pflegebedürftigkeit.

Die Pflegegrade werden danach festgelegt, welche Punktzahl ein Versicherter erreicht, die im Rahmen einer Begutachtung bestimmt wird. Die Punktzahl wiederum bestimmt sich nach einem ...

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Zusätzliche Betreuung

Zusätzliche Leistungen in stationären Pflegeeinrichtungen

Ab dem 01.01.2017 haben Pflegebedürftige, die sich in einer stationären Pflegeeinrichtung befinden, einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 43b SGB XI (Elftes Buch Sozialgesetzbuch).

Einen Anspruch auf die zusätzliche Betreuung und Aktivierung haben Pflegebedürftige, die einem Pflegegrad – Pflegegrad 1 bis 5 – ...

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Pflegesachleistung 2017

Leistungsbeträge erhöhen sich im Jahr 2017

Zum 01.01.2017 erhöhen sich die monatlichen Leistungsbeträge für die Pflegesachleistung, die von der Sozialen Pflegeversicherung für Pflegebedürftige zur Verfügung gestellt wird. Die Erhöhung der Leistungsbeträge erfolgt im Rahmen einer grundlegenden Reform der Pflegeversicherung, im Rahmen derer die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt werden und auch der Begriff der ...

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Pflegegeld 2017

Höhere Leistungsbeträge ab Januar 2017

Mit dem 01.01.2017 hat der Gesetzgeber die bislang umfangreichste und weitreichendste Pflegereform umgesetzt. Einerseits wurde der Pflegebedürftigkeitsbegriff komplett neu definiert, andererseits wurden die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt.

Da ab dem Kalenderjahr 2017 die Pflegebedürftigkeit nur noch anhand von Pflegegraden definiert wird, sind auch die ...

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Pflegestärkungsgesetz

Zweites Pflegestärkungsgesetz verabschiedet

Der Entwurf des zweiten Pflegestärkungsgesetztes (PSG II) wurde in der Sitzung des Bundeskabinetts vom 12.08.2015 verabschiedet. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen sollen stufenweise ab 2016 sowohl der Pflegebedürftigkeitsbegriff als auch das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit neu geregelt werden, wobei der Begriff der Pflegebedürftigkeit ...

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Pflegezeitgesetz

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ab Januar 2015 verbessert

Beschäftigte, die einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgen müssen, sind dieser Doppelbelastung extrem ausgesetzt und es fällt schwer, diese beiden Tätigkeitsfelder – Beruf und Pflege – in eine gute Balance zu bringen. Der Gesetzgeber hat daher zum 01.01.2015 einige Neuregelungen und Verbesserungen im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz umgesetzt ...

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