Registrierte Rentenberater
Was ist ein "Rentenberater"?
Rentenberater sind freiberuflich tätige Spezialisten, die - ähnlich wie Steuerberater oder Rechtsanwälte - in eigener Kanzlei gegen Honorar tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern.
Der Deutsche Bundestag hat festgestellt, dass "die Rentenberater sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben - insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als unentbehrlich erwiesen haben" (Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20. Juni 1980).
Rentenberater sind:
- rechtsberatend, rechtsgestaltend und streitverhütend tätig,
- von der Justiz geprüft und gerichtlich zugelassen,
- ein Organ der Rechtspflege,
- unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten,
- grundsätzlich (ab 01.07.2004) an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden,
- in ihrer Tätigkeit haftpflichtversichert,
- unterliegen der Aufsicht des Präsidenten des Landgerichts,
- unterliegen der Schweigepflicht.
Die immer komplexere Rechtsmaterie und die immer kürzeren Halbwertzeiten der Rechtsänderungen und Rechtsanpassungen machen es immer schwieriger, die eigenen Rechte zu kennen und bei den Versicherungsträgern durchzusetzen. Jeder zweite Rentner z. B. versteht seinen Rentenbescheid aufgrund der immer komplizierter werdenden Bestimmungen schon jetzt nicht mehr. Jedem vierten Rentenbescheid wird sogar widersprochen. Da ist sachkundiger Rat vonnöten, den Ihnen der Rentenberater bietet.
Hinzu kommt die schlechte finanzielle Lage der Sozialversicherungssysteme. Konsequentes Kostenmanagement wirkt sich oft nachteilig auf die Leistungsgewährung und auf Ihre Rechte aus.
Der Rentenberater hat nicht nur die Aufgabe, Sie in den Angelegenheiten zu unterstützen und zu beraten, die mit "Rente" zu tun haben. Das Aufgabengebiet ist viel weitreichender und umfasst - anders als der "Name" bzw. "Titel" vermuten lässt - insbesondere auch die Beratung in Sachen "Krankenversicherung" und "Pflegeversicherung", wenn sich hier Auswirkungen auf eine Rente ergeben.
Wozu benötigen Sie einen Rentenberater?
Täglich kann in den Medien verfolgt werden, dass die Sozialversicherungssysteme - sei es die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung oder die Rentenversicherungsträger u. s. w. - vor finanziellen Problemen stehen. Hierdurch werden oftmals Anträge zu Unrecht nicht bewilligt bzw. Leistungen abgelehnt.
Darüber hinaus ist eine persönliche und umfassende Beratung durch viele am Markt agierende Krankenkassen nicht möglich, da diese lediglich eine oder nur sehr wenige Geschäftsstellen in Deutschland haben. Die Erreichbarkeit und folglich auch das Beratungsangebot ist oft für die Versicherten nachteilig. Sie werden damit nur unzureichend über Ihre möglichen Rechte im Einzelfall aufgeklärt.
Da das gesamte Sozialversicherungsrecht sehr komplex ist, kann Ihnen der Rentenberater kompetent und fachkundig weiterhelfen und Ihre Ansprüche rechtlich durchsetzen.
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