Pflegeversicherungsbeitrag ab 01.01.2023 unverändert, Erhöhung ab 01.07.2023
Ab dem 01.01.2023 wurde der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung stabil gehalten. Der Beitragssatz beträgt weiterhin 3,05 Prozent.
Auch beim Kinderlosenzuschlag kam es zu Jahresbeginn 2023 (vorerst) ebenfalls zu keiner Änderung. Dieser liegt weiterhin bei 0,35 Prozent.
Allerdings musstes aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Kalenderjahr 2023 eine Änderung beim Kinderlosenzuschlag vorgenommen werden, sodass es unterjährig zu einer Neuregelung kommen musste. Diese Änderung setzt der Gesetzgeber – einhergehend mit einer Anhebung des Beitragssatzes – zum 01.07.2023 um.
Beitragssatz bundeseinheitlich ...