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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Pflegeversicherungsbeitrag ab 01.01.2023
Beitragssatz

Pflegeversicherungsbeitrag ab 01.01.2023 unverändert, Erhöhung ab 01.07.2023

Ab dem 01.01.2023 wurde der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung stabil gehalten. Der Beitragssatz beträgt weiterhin 3,05 Prozent.

Auch beim Kinderlosenzuschlag kam es zu Jahresbeginn 2023 (vorerst) ebenfalls zu keiner Änderung. Dieser liegt weiterhin bei 0,35 Prozent.

Allerdings musstes aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Kalenderjahr 2023 eine Änderung beim Kinderlosenzuschlag vorgenommen werden, sodass es unterjährig zu einer Neuregelung kommen musste. Diese Änderung setzt der Gesetzgeber – einhergehend mit einer Anhebung des Beitragssatzes – zum 01.07.2023 ...

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Beitragssatz

Erhöhung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung ab 01.01.2022

Der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und einen Kinderlosenzuschlag zusammen. Der allgemeine Beitragssatz ist bereits seit dem Jahr 2019 im jüngsten Zweig der Sozialversicherung unverändert. Zum 01.01.2022 erfolgt eine Anpassung beim Kinderlosenzuschlag, welche mit dem ...

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Beitragssatz

Pflegeversicherungsbeitrag ab 01.01.2019 bei 3,05 Prozent bzw. 3,3 Prozent

In den vergangenen Jahren musste der Gesetzgeber den Beitragssatz zur Gesetzlichen/Sozialen Pflegeversicherung bereits mehrmals anheben. Zum 01.01.2019 kommt es zu einer weiteren Beitragssatzerhöhung im Umfang von 0,5 Prozentpunkten. Mit der Beitragssatzerhöhung liegt der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung dann ab Januar 2019 bei 3,05 ...

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Geld

Erhöhung Beitragssatz Pflegeversicherung auf 2,35/2,6 Prozent

Zum 01.01.2015 wird der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung auf 2,35 Prozent bzw. auf 2,60 Prozent für Kinderlose angehoben. Damit entsteht ab Januar 2015 eine um 0,3 Prozentpunkte höhere Beitragslast für die Beitragszahler.

Erforderlich wird die Anhebung des Beitragssatzes, damit die Leistungsausweitungen im Rahmen des ersten Pflegestärkungsgesetzes ...

Weiterlesen: Pflegeversicherungsbeitrag steigt ab Januar 2015

Beitragssatz Pflegeversicherung

Beitragssatzerhöhung auf 2,2 Prozent ab Januar 2013

Ab Januar 2013 steigt der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte. Damit liegt der Beitragssatz ab 01.01.2013 bei 2,05 Prozent. Kinderlose Versicherte müssen noch zusätzlich den Kinderlosenzuschlag leisten. Für diese Versicherten liegt dann der Beitragssatz bis 2,30 Prozent.

Hintergrund

Die Beitragssatzerhöhung hat der Gesetzgeber vorgenommen, um ...

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Beitragssatz

Beitragssatz Soziale Pflegeversicherung bleibt 2012 stabil

Bereits seit dem 01.07.2008 liegt der Beitragssatz in der Sozialen Pflegeversicherung bei 1,95 Prozentpunkten. Hinzu kommt für Kinderlose ein Zuschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkten.

Aufgrund der anstehenden Pflegereform, im Rahmen derer vor allem die Leistungen für demenzkranke Versicherte bzw. für Versicherte mit eingeschränkter Alltagskompetenz verbessert werden ...

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Rechtmäßigkeit

Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen

Bereits im Jahr 2005 hat der Gesetzgeber einen Beitragszuschlag in der Gesetzlichen Pflegeversicherung für kinderlose Versicherte eingeführt. Noch heute müssen sich die Gerichte mit der Rechtmäßigkeit des Beitragszuschlags, der 0,25 Prozent beträgt, befassen. Mit einem aktuellen Beschluss vom 02.09.2009 hat das Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1997/08 eine ...

Weiterlesen: Beitragszuschlag Pflegeversicherung rechtmäßig

Familie

Pflegeversicherung Kinderlosenzuschlag ab 01.07.2008 gesetzlich geregelt

Bisher gab es unterschiedliche rechtliche Auffassungen, ob Stief- und Adoptiveltern den Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 Prozent zur Gesetzlichen Pflegeversicherung entrichten müssen oder nicht.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen waren der Auffassung, dass Stief- und Adoptiveltern den Kinderlosenzuschlag nur dann nicht zahlen müssen, wenn die ...

Weiterlesen: Kinderlosenzuschlag | Stiefeltern und Adoptiveltern

Paragraph

Beitragszuschlag auch bei unfreiwilliger Kinderlosigkeit

Dass der Beitragszuschlag zur Gesetzlichen/Sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozent für kinderlose Versicherte rechtmäßig ist, bestätigte am 27.02.2008 das Bundessozialgericht (Az. B 12 P 2/07 R).

Klagegegenstand

Geklagt hatte ein verheirateter Versicherter der Gesetzlichen Pflegeversicherung, bei dem der Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 Prozent ...

Weiterlesen: Beitragszuschlag Pflegeversicherung | Kinderlosigkeit

Berechnung

Berechnung Pflegeversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer

Der Pflegeversicherungsbeitrag wird ab dem 01.07.2008 von derzeit 1,7 Prozent bzw. 1,95 Prozent für Kinderlose auf 1,95 Prozent bzw. 2,2 Prozent für Kinderlose erhöht. Die Erhöhung des Beitragssatzes erfolgt im Rahmen der Pflegereform, mit der auch die Leistungen ausgeweitet werden.

Weiterlesen: Berechnung Pflegeversicherungsbeitrag ab 01.07.2008

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