Folgend sind Beiträge, welche Themen aus dem Beitragsrecht und Versicherungsrecht der Gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) beinhalten.
Die Beiträge aus dem Beitrags- und Versicherungsrecht beschreiben, unter welchen Voraussetzungen eine Versicherung in der Pflegeversicherung eintritt bzw. möglich ist und mit welchen Faktoren die Beiträge berechnet werden. Ein wesentlicher Faktor ist bei der Beitragsberechnung der maßgebende Beitragssatz in der Pflegeversicherung.
Beitragssatz Pflegeversicherung wird auf 3,6 Prozent erhöht
Nachdem letztmals am 01.07.2023 der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung erhöht wurde, wird eineinhalb Jahre später eine erneute Beitragssatzerhöhung durchgeführt. Der Beitragssatz steigt von 3,4 Prozent für die Zeit ab 01.01.2025 auf 3,6 Prozent.
Neben dem Beitragssatz von 3,6 Prozent müssen kinderlose Versicherte ab dem vollendeten 23. Lebensjahr noch den Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent aufbringen.
Die Erhöhung des Beitragssatzes wurde mit der „Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025“ umgesetzt. Der Bundesrat hat dieser Verordnung am 20.12.2024 zugestimmt.
Die erneute Beitragssatzerhöhung war erforderlich ...
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