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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Recht

Rentner müssen Pflegebeiträge weiterhin alleine bezahlen

Seit dem 01.04.2004 müssen die Rentner aus ihrer Rente den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung alleine tragen. Dass dies rechtens ist, hat das Bundessozialgericht in seinen Urteilen vom 29.11.2006 (Az: B 12 RJ 2/05 R, B 12 RJ 4/05 R, B 12 R 5/06 R und B 12 R 8/06 R) bestätigt.

Hintergrund

Bis 31.03.2004 zahlten die Rentenversicherungsträger die Hälfte des Pflegeversicherungsbeitrags. Rentenkassen und Rentner hatten sich bis dahin den Beitrag in Höhe von 1,7 Prozent geteilt, also je 0,85 Prozent. Durch die damalige gesetzliche Änderung wurden die Rentner also mit 0,85 Prozent zusätzlich belastet, was einer Rentenkürzung gleich kam.

Vor dem Bundessozialgericht (BSG) hatten vier Rentner aus Sachsen, Westfalen und dem Saarland geklagt. Die Begründung lautete, dass durch die neue Beitragstragung es faktisch zu einer Kürzung der Rente gekommen ist. Die Renten seien jedoch durch jahrelange Pflichtbeiträge geschützt und der Einschnitt verletze daher die Eigentumsrechte.

Klagen durch BSG abgewiesen

Das BSG bestätigte zwar, dass es durch die neue Beitragsregelung seit April 2004 (durch Rentner ist voller Pflegeversicherungsbeitrag zu finanzieren) faktisch zu einer Rentensenkung gekommen sei. Die Klagen wurden jedoch deshalb abgewiesen, weil der Rentenanspruch im Grundsatz bestehen bleibt. „Inhalt und Schranken“ des Eigentumsrechts an den Renten dürfe der Gesetzgeber näher bestimmen, ohne dass dieses Grundrecht gleich verletzt sei. Die Modifizierung der Rente über den Pflegebeitrag könne nicht als verfassungsrechtlich relevante Enteignung angesehen werden.

Die Änderung der Beitragstragung war deshalb durch das Ziel gerechtfertigt, die Sozialbeiträge stabil zu halten und so die Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen. Über den höheren Bundeszuschuss an die Rentenversicherungsträger seien auch die Steuerzahler belastet worden. Als Teil eines solchen „legitimen Konzepts“, so die Richter des BSG, könne der Einschnitt für Rentner „nicht als unverhältnismäßig angesehen werden“.

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