Das Leistungsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Versicherten die Ansprüche auf all die Leistungen gewähren, welche der Leistungskatalog der GKV vorsieht. Es regelt, welche Leistungen die Krankenkassen übernehmen müssen, unter welchen Voraussetzungen eine Leistung möglich ist und wie diese Leistungen beantragt oder erbracht werden.
LSG-Beschluss zur telemedizinischen Lepra-Behandlung in Brasilien
Mit Beschluss vom 09.06.2026, Az. L 16 KR 221/26 B ER führt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen aus, weshalb die Gesetzliche Krankenversicherung eine Spezialbehandlung im Ausland nicht finanzieren musste.
Wer im Ausland eine medizinische Spezialbehandlung sucht, kann nicht automatisch mit einer Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung rechnen. Das zeigt ein aktueller Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) vom 09.06.2026, der unter dem Aktenzeichen L 16 KR 221/26 B ER erging. Das Gericht lehnte den Eilantrag einer Versicherten ab, die eine telemedizinisch begleitete ...
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