Das Leistungsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Versicherten die Ansprüche auf all die Leistungen gewähren, welche der Leistungskatalog der GKV vorsieht. Es regelt, welche Leistungen die Krankenkassen übernehmen müssen, unter welchen Voraussetzungen eine Leistung möglich ist und wie diese Leistungen beantragt oder erbracht werden.
Landessozialgericht bestätigt Ablehnung für Kostenübernahme
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit einem aktuellen Beschluss vom 28.04.2026 entschieden, dass eine Krankenkasse nicht die Kosten für eine Abnehmspritze übernehmen muss.
Dem Beschluss ist ein Antrag einer 24jährigen Versicherten vorausgegangen, die an einer Hormonstörung leidet, mit der ein starkes Übergewicht einhergeht. Nachdem die behandelnde Ärztin die Gabe von Mounjaro medizinisch befürwortete, lehnte die zuständige Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme ab. Die behandelnde Ärztin führte in ihrer Begründung zur medizinischen Erforderlichkeit aus, dass alle bisherigen Medikamente zu keinem Erfolg geführt ...
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