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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Durchschnittlicher Krankenkassen-Zusatzbeitrag 2021
Zusatzbeitrag

Zusatzbeitrag zum 01.01.2021 auf 1,3 Prozent erhöht

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen beträgt im Jahr 2021 1,3 Prozent. Damit wurde der Beitrag im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Prozent angehoben.

Zu beachten ist, dass der durchschnittliche Krankenkassen-Zusatzbeitrag für die meisten gesetzlich Krankenversicherten ohne Bedeutung ist. Nur für einen gesetzlich definierten Personenkreis kommt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag zum Tragen. Für die Mehrheit der Krankenversicherten ist der individuell von der zuständigen Krankenkasse festgesetzte Zusatzbeitrag maßgebend.

Hintergrund

Der allgemeine Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent und gilt für alle Krankenkassen ...

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Krankenkassenbeitrag

Betriebsrentner wurden ab 01.01.2020 von Kassenbeiträgen entlastet

Seit dem 01.01.2020 werden Betriebsrentner von den Krankenkassenbeiträgen entlastet. Die finanzielle Entlastung erfolgte durch eine Gesetzesänderung, welche mit dem „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz) umgesetzt wurde.

Hintergrund

Bislang galt für Betriebsrentner eine Freigrenze, welche ...

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Krankenkassenbeitrag

Beitragssatz steigt um 0,2 Prozent

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen steigt zum 01.01.2020 um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent. Der Krankenkassen-Zusatzbeitrag wird jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Rechtsgrundlage für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag ist § 242a SGB V; der geltende Beitragssatz für das Kalenderjahr 2020 wurde am 28.10.2019 im Bundesanzeiger bekannt ...

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Euro

Freiwillig Krankenversicherte erfahren Beitragserleichterung

Am 01.01.2019 wird das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung) – kurz: GKV-VEG – in Kraft treten. Ein wesentlicher Eckpunkt dieses Gesetzes ist, dass freiwillig Krankenversicherte ab dem Jahr 2019 in den Genuss von günstigeren Beiträgen kommen. Von den Verbesserungen profitieren vor allem Existenzgründer und hauptberuflich Selbstständige mit ...

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Geldscheine

Das Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mit dem „Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (kurz: „GKV-Versichertenentlastungsgesetz“ bzw. „GKV-VEG“) setzt der Gesetzgeber einige Punkte um, mit denen die Versicherten ab dem Jahr 2019 finanziell entlastet werden. In diesem Zuge werden jedoch die Arbeitgeber und die Rentenversicherungsträger finanziell belastet.

Das ...

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Zusatzbeitrag 2019

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag beträgt ab 01.01.2019 0,9 Prozent

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen von ihren Versicherten Zusatzbeiträge erheben, sollten die Zuweisungen aus dem allgemeinen Beitragssatz (der bei 14,6 Prozent liegt) nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken. Den Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse individuell entsprechend ihres Finanzbedarfes fest. Der Zusatzbeitrag muss von den Mitgliedern einkommensabhängig geleistet werden.

Neben den kassenindividuellen ...

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