Zusatzbeitrag zum 01.01.2021 auf 1,3 Prozent erhöht
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen beträgt im Jahr 2021 1,3 Prozent. Damit wurde der Beitrag im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Prozent angehoben.
Zu beachten ist, dass der durchschnittliche Krankenkassen-Zusatzbeitrag für die meisten gesetzlich Krankenversicherten ohne Bedeutung ist. Nur für einen gesetzlich definierten Personenkreis kommt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zum Tragen. Für die Mehrheit der Krankenversicherten ist der individuell von der zuständigen Krankenkasse festgesetzte Zusatzbeitrag maßgebend.
Hintergrund
Der allgemeine Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent und gilt für alle Krankenkassen ...