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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Durchschnittlicher Krankenkassen-Zusatzbeitrag 2021
Zusatzbeitrag

Zusatzbeitrag zum 01.01.2021 auf 1,3 Prozent erhöht

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen beträgt im Jahr 2021 1,3 Prozent. Damit wurde der Beitrag im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Prozent angehoben.

Zu beachten ist, dass der durchschnittliche Krankenkassen-Zusatzbeitrag für die meisten gesetzlich Krankenversicherten ohne Bedeutung ist. Nur für einen gesetzlich definierten Personenkreis kommt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag zum Tragen. Für die Mehrheit der Krankenversicherten ist der individuell von der zuständigen Krankenkasse festgesetzte Zusatzbeitrag maßgebend.

Hintergrund

Der allgemeine Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 ...

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Krankenkassenbeitrag

Betriebsrentner wurden ab 01.01.2020 von Kassenbeiträgen entlastet

Seit dem 01.01.2020 werden Betriebsrentner von den Krankenkassenbeiträgen entlastet. Die finanzielle Entlastung erfolgte durch eine Gesetzesänderung, welche mit dem „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz) umgesetzt wurde.

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Krankenkassenbeitrag

Beitragssatz steigt um 0,2 Prozent

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen steigt zum 01.01.2020 um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent. Der Krankenkassen-Zusatzbeitrag wird jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Rechtsgrundlage für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag ist § 242a SGB V; der geltende Beitragssatz für das Kalenderjahr ...

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Euro

Freiwillig Krankenversicherte erfahren Beitragserleichterung

Am 01.01.2019 wird das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung) – kurz: GKV-VEG – in Kraft treten. Ein wesentlicher Eckpunkt dieses Gesetzes ist, dass freiwillig Krankenversicherte ab dem Jahr 2019 in den Genuss von günstigeren Beiträgen kommen. Von den Verbesserungen profitieren vor ...

Weiterlesen: Beitragserleichterung für freiwillig Krankenversicherte ab 2019

Geldscheine

Das Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mit dem „Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (kurz: „GKV-Versichertenentlastungsgesetz“ bzw. „GKV-VEG“) setzt der Gesetzgeber einige Punkte um, mit denen die Versicherten ab dem Jahr 2019 finanziell entlastet werden. In diesem Zuge werden jedoch die Arbeitgeber und die ...

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Zusatzbeitrag 2019

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag beträgt ab 01.01.2019 0,9 Prozent

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen von ihren Versicherten Zusatzbeiträge erheben, sollten die Zuweisungen aus dem allgemeinen Beitragssatz (der bei 14,6 Prozent liegt) nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken. Den Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse individuell entsprechend ihres Finanzbedarfes fest. Der Zusatzbeitrag muss von den Mitgliedern ...

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Beitragssatz

Finanzierung des Zusatzbeitrages erfolgt wieder paritätisch

Der allgemeine Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab dem 01.01.2019 weiterhin – wie bereits in den Vorjahren – 14,6 Prozentpunkte. Dieser Beitragssatz ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen einheitlich und wird vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Beiträge, welche sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent errechnen, werden schon ...

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Beiträge 2018

Regelungen zur Beitragsfestsetzung ändern sich zum 01.01.2018

Mit dem sogenannten Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) hat der Gesetzgeber auch Änderungen bei der Festsetzung der Beiträge für freiwillig Krankenversicherte zum 01.01.2018 vorgenommen. Die Änderungen sehen vor, dass die Beitragsfestsetzung zur freiwilligen Krankenversicherung ab dem Jahr 2018 zunächst vorläufig erfolgt, solange der aktuelle ...

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Zusatzbeitrag Krankenkassen

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag sinkt auf 1,0 Prozent

Die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung werden mit zwei verschiedenen Beitragssätzen erhoben. Dies sind einerseits der allgemeine Beitragssatz, andererseits der Zusatzbeitrag.

Der allgemeine Beitragssatz, welcher solidarisch von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wird, wurde ab dem Jahr 2015 gesetzlich festgeschrieben. Dieser Beitragssatz liegt für ...

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Arbeitslos

Änderung treten zum 01.08.2017 in Kraft

Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) sind Personen in der Gesetzlichen Krankenversicherung in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) beziehen, versicherungspflichtig.

Die Versicherungspflicht und damit der Krankenversicherungsschutz (KV-Schutz) besteht auch während einer Sperrzeit ab Beginn des ...

Weiterlesen: KV-Schutz | Sperrzeit Arbeitslosengeld