Das Beitrags- und Versicherungsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) regelt die Finanzierung und die versicherungsrechtlichen Grundlagen dieses Sozialversicherungszweigs. Es umfasst wesentliche Bestimmungen zu den Beiträgen, der Mitgliedschaft und den Anspruchsvoraussetzungen für eine Versicherung.
Das Versicherungsrecht der GKV regelt, wer versichert ist und unter welchen Bedingungen. Hierzu gehört beispielsweise, wann eine Pflichtmitgliedschaft (also eine Mitgliedschaft kraft Gesetzes) eintritt, werde die Möglichkeit einer freiwilligen Krankenversicherung hat und wer sich unter welchen Voraussetzungen familienversichern kann.
Zusatzbeitrag zum 01.01.2021 auf 1,3 Prozent erhöht
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen beträgt im Jahr 2021 1,3 Prozent. Damit wurde der Beitrag im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Prozent angehoben.
Zu beachten ist, dass der durchschnittliche Krankenkassen-Zusatzbeitrag für die meisten gesetzlich Krankenversicherten ohne Bedeutung ist. Nur für einen gesetzlich definierten Personenkreis kommt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag zum Tragen. Für die Mehrheit der Krankenversicherten ist der individuell von der zuständigen Krankenkasse festgesetzte Zusatzbeitrag maßgebend.
Hintergrund
Der allgemeine Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 ...
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