Finanzierung des Zusatzbeitrages erfolgt wieder paritätisch
Der allgemeine Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab dem 01.01.2019 weiterhin – wie bereits in den Vorjahren – 14,6 Prozentpunkte. Dieser Beitragssatz ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen einheitlich und wird vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Beiträge, welche sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent errechnen, werden schon immer paritätisch – also jeweils zur Hälfte – von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. den Rentnern und den Rentenversicherungsträgern getragen.
Änderungen beim Zusatzbeitrag
Sofern einer Krankenkasse die Beitragseinnahmen, welche sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergeben, nicht ...