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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Besonderheiten bei beschäftigten Altersrentnern
Beschäftigter Altersrentner

Besonderheiten zur Versicherungs- und Beitragspflicht

Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer bereits eine Altersrente erhält. Allerdings gibt es im Zusammenhang mit beschäftigten Altersrentnern einige Besonderheiten zu beachten, welche hier beschrieben werden.

Gesetzliche Krankenversicherung

Unabhängig von einem Rentenbezug unterliegt ein Arbeitnehmer aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses gegen Arbeitsentgelt der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Besonderheit gilt es allerdings beim Beitragssatz ...

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Jahresarbeitsentgelt

Beurteilung der Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit

Beschäftigte sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung und in der Sozialen Pflegeversicherung versicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Die Beurteilung muss der Arbeitgeber immer zum Jahreswechsel, bei Beginn einer Beschäftigung und bei einer Änderung der Entgelthöhe vornehmen.

Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehört unter anderem das laufende ...

Weiterlesen: Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts

Hartz IV

Für Hartz IV-Versicherte entfällt Anspruch auf Familienversicherung

Ab dem 01.01.2016 gibt es Änderungen beim Krankenversicherungsschutz für Bezieher von Hartz IV-Leistungen. Während die Hartz IV-Empfänger bislang im Rahmen der Familienversicherung versichert werden konnten, wird diese Möglichkeit ab dem Jahr 2016 nur noch Kindern unter 15 Jahren vorbehalten. Alle Betroffenen ab 15 Jahren werden dann im Rahmen einer eigenen Mitgliedschaft versichert.

Die Änderungen werden im Rahmen ...

Weiterlesen: Hartz IV-Empfänger ab 2016 selbst Mitglied

Beiträge

Zuschuss für Beschäftigten und dessen Angehörigen

Für Beschäftigte teilt sich der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge solidarisch mit den Arbeitnehmern. Das heißt, dass die Beiträge zur Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung jeweils zur Hälfte getragen werden.

Ist der Arbeitnehmer allerdings nicht in der Gesetzlichen, sondern in der Privaten Krankenversicherung krankenversichert, leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss zum privaten ...

Weiterlesen: Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung

Krankenschwester

Abhängige Beschäftigung einer Krankenschwester trotz freiem Mitarbeitervertrag

Ist eine Krankenschwester, die in einer Klinik arbeitet, an die unmittelbare Weisungsbefugnis der behandelnden Ärzte und der jeweiligen Stationsleitung gebunden, ist diese Tätigkeit als eine abhängige Beschäftigung zu betrachten. Ein herausragendes Kriterium für eine abhängige Beschäftigung ist auch die Tatsache, dass die Tätigkeit unbedingt in die normale Arbeitsstruktur der Klinik eingegliedert sein ...

Weiterlesen: Krankenschwester ist abhängig beschäftigt

2014

Sozialausgleich wird auch im Jahr 2014 nicht durchgeführt

Am 31.10.2013 wurde im Bundesanzeiger der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2014 bekannt gegeben. Danach liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag weiterhin bei 0,00 Euro, sodass auch weiterhin kein Sozialausgleich durchgeführt wird.

Der Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt bereits seit dem 01.01.2011 15,5 Prozent. Sollte eine Krankenkasse mit diesen Einnahmen, welche ...

Weiterlesen: Kein Sozialausgleich 2014