Das Leistungsrecht der Geseztlichen Rentenversicherung (GRV) hat im Leistungsberech der Sozialversicherung eine hohe Bedeutung.
Das Leistungsrecht umfasst unter anderem sämtliche Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten, welche über diesen Sozialversicherungszweig geleistet werden können und womit die Risiken Alter und Erwerbsminderung für die Versicherten bzw. Tod für die Hinterbliebenen aufgefangen werden.
Renten steigen zur Jahresmitte 2025 um 3,74 Prozent
Zum 01.07.2025 werden die gesetzlichen Renten um 3,74 Prozent steigen. Die Rentenerhöhung, die immer zur Jahresmitte erfolgt, sorgt dafür, dass weiterhin das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent eingehalten wird.
Durch die Rentenerhöhung um 3,74 Prozent wird der aktuelle Rentenwert von bislang 39,32 Euro auf 40,79 Euro angehoben. Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, den ein Entgeltpunkt in der Gesetzlichen Rentenversicherung wert ist.
Allgemeines zur Rentenerhöhung
Im Rahmen der Berechnung der jährlichen Rentenerhöhung sind mehrere Faktoren maßgebend. Ein Faktor ist die Lohnentwicklung, welche nach der Volkswirtschaftlichen ...
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