Hinzuverdienstgrenzen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrenten 2015
Von Versicherten, die eine Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit beziehen, müssen Hinzuverdienstgrenzen beachtet werden, damit der Anspruch auf die Rente nicht wegfällt bzw. die Rentenzahlung nicht reduziert wird. Bei den Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten handelt es sich noch um Renten, welche nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht bewilligt wurden.
Sollte es sich um Renten wegen Erwerbsminderung handeln (diese Renten werden seit dem 01.01.2001 bewilligt), gelten gesonderte Hinzuverdienstgrenzen, die unter Hinzuverdienstgrenzen EM-Renten 2015 nachgelesen werden können.
Erwerbsunfähigkeitsrente
Eine Rente wegen ...