Erwerbsminderungsrenten und Hinzuverdienstgrenzen im Jahr 2014
Renten wegen Erwerbsminderung können von der Gesetzlichen Rentenversicherung – sofern sämtliche Voraussetzungen vorliegen – nur dann gewährt werden, wenn gesetzlich definierte Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden. Das heißt, dass die zuständige Rentenkasse bei einem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüft, ob es zu einer Rentenkürzung oder sogar zum vollständigen Entfall der Rentenzahlung kommt, sofern neben der Rente noch ein Hinzuverdienst erzielt wird.
Folgend sind die Hinzuverdienstgrenzen für die Erwerbsminderungsrenten für das Jahr 2014 aufgeführt. Als Erwerbsminderungsrenten in diesem Sinne gelten die Renten wegen voller Erwerbsminderung ...