Starke Rentenerhöhung und Angleichung Ost-Wert an West-Wert ab 01.07.2023
Zum 01.07.2023 werden die gesetzlichen Renten stark erhöht. In den alten Bundesländern (Rechtskreis West) werden die Renten um 4,39 Prozent und in den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) um 5,86 Prozent erhöht/dynamisiert.
Die erhöhten Renten werden allerdings erstmals erst Ende Juli 2023 ausgezahlt, da die Auszahlung der Renten für den laufenden Monat im Regelfall erst am Monatsende erfolgt.
Die erneut deutlich ausgefallene Rentenerhöhung ist auf die überdurchschnittlich hohen Lohn- und Gehaltssteigerungen und den stabilen Arbeitsmarkt zurückzuführen.
Der Rentenerhöhung hat der Bundesrat am 16.06.2023 zugestimmt.
Das Rentenniveau beträgt für das Jahr 2023 mit der Rentenerhöhung 48,15 Prozent.
Aktueller Rentenwert ab 01.07.2023 einheitlich
Gesetzlich wird die Rentenerhöhung umgesetzt, indem der aktuelle Rentenwert angepasst wird. Der aktuelle Rentenwert ist der Wert, den ein Entgeltpunkt in der Rentenberechnung wert ist. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich von bislang 36,02 Euro in den alten Bundesländern auf 37,60 Euro. Auch der aktuelle Rentenwert (Ost) wird – von bislang 35,52 Euro – auf 37,60 Euro angehoben.
Durch die Anpassung der aktuellen Rentenwerte gibt es ab dem 01.07.2023 nur noch einen einheitlichen aktuellen Rentenwert, der sowohl für den Rechtskreis West als auch für den Rechtskreis Ost – also für Gesamt-Deutschland – gilt.
Durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz sollte spätestens ab dem 01.07.2024 ein einheitlicher aktueller Rentenwert für Gesamt-Deutschland gelten. Dieses Vorhaben konnte durch die kräftige Rentenerhöhung im Jahr 2023 nun bereits ein Jahr früher erreicht werden.
Rentenerhöhung wird durch höheren Pflegebeitrag geschmälert
Zu beachten ist, dass sich zum 01.07.2023 auch der Pflegeversicherungsbeitrag, der von den Rentenbeziehern vollständig alleine aufgebracht werden muss, ändert. Die Rentenversicherungsträger beteiligen sich am Pflegeversicherungsbeitrag nicht.
Der Pflegeversicherungsbeitrag wird von bislang 3,05 Prozent auf 3,40 Prozent angehoben. Auch der Kinderlosenzuschlag wird von bislang 0,35 Prozent auf 0,60 Prozent erhöht. Damit wird die starke Rentenerhöhung im Jahr 2023 wieder ein Stück weit durch die höheren Pflegeversicherungsbeiträge geschmälert.
Prüfung der Rentenbescheide
Rentenbescheide, welche die gesetzliche Rentenversicherung erlässt, sollte zwingend durch eine unabhängige und neutrale Stelle überprüft werden. In die komplexen Berechnungsvorgänge der Rentenberechnung kann sich schnell ein Fehler einschleichen, der zu finanziellen Nachteilen – sprich, zu einer zu geringen Rente – führt.
Für die Überprüfung der Rentenbescheide stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung. Diese Rentenberater arbeiten unabhängig von den Rentenkassen und vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten.
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