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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Rentenerhöhung 2024

Einheitliche Rentenerhöhung im Juli 2024 in Höhe von 4,72 Prozent

Im Jahr 2024 können sich die etwa 20 Millionen Rentner in Deutschland erneut über eine Rentenerhöhung erfreuen, welche die Vier-Prozent-Marke überschreitet. Die gesetzlichen Renten werden zum 01.07.2024 um 4,72 Prozent erhöht. Neu ist in diesem Jahr, dass die Rentenerhöhung für alle Rentner in Deutschland einheitlich gilt und keine zwei unterschiedlichen Prozentsätze, untergliedert für die Rentner in den alten und neuen Bundesländern mehr gelten.

Durch die Rentenerhöhung zum 01.07.2024 erhöht sich der aktuelle Rentenwert von bislang 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Der aktuelle Rentenwert gibt den Wert eines Entgeltpunktes wieder.

Hat ein Arbeitnehmer 45 Jahre gearbeitet und dabei immer ein Entgelt in Höhe des Durchschnittsverdienstes erzielt, spricht man vom sogenannten „Standardrentner“. Die Rente eines Standardrentners erhöht sich daher zum 01.07.2024 von 1.692,00 Euro monatlich auf 1.764,40 Euro.

Die Erhöhung der Renten um 4,72 Prozent zum 01.07.2024 bedeutet für die Gesetzliche Rentenversicherung (allgemeine und knappschaftliche Rentenversicherung) jährliche Mehrausgaben (inklusive der Mehraufwendungen für die Krankenversicherung der Rentner) in der Größenordnung von 17,44 Milliarden Euro.

Arbeitsmarkt und Lohnabschlüsse

Der Grund für die erneut kräftige, oberhalb der Vier-Prozent-Marke liegende Rentenerhöhung liegt in erster Linie bei den guten Lohnabschlüssen und beim stabilen und starken Arbeitsmarkt.

Der Nachhaltigkeitsfaktor hat sich bei der Berechnung der Rentenerhöhung im Jahr 2024 sogar etwas dämpfend ausgewirkt. Mit dem Nachhaltigkeitsfaktor wird das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Rentenbezieher und Beitragszahler berücksichtigt.

Keine Auswirkung hat in diesem Jahr der Beitragssatzfaktor bei der Berechnung der Rentenanpassung gespielt. Dies deshalb, weil der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung bei 18,6 Prozent unverändert bzw. stabil geblieben ist.

Rein rechnerisch hätte der aktuell Rentenwert 39,31 Euro betragen. Da mit diesem Rentenwert jedoch das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent geringfügig unterschritten worden wäre, wurde der aktuelle Rentenwert auf 39,32 Euro für die Zeit ab 01.07.2024 (bis 30.06.2025) festgesetzt.

Einheitlicher Dynamisierungssatz

Nachdem bereits ab Juli 2023 die aktuellen Rentenwerte für die Rechtskreise West und Ost (alte und neue Bundesländer) angeglichen werden konnten, gibt es erstmals für Gesamt-Deutschland einen einheitlichen Prozentsatz, um den die Renten erhöht werden. Die unterschiedlichen Prozentsätze für die alten und neuen Bundesländer gehören damit endgültig der Vergangenheit an.

Das bedeutet, dass sämtliche gesetzliche Renten (Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten) zum 01.07.2024 um 4,72 Prozent angehoben werden.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Bezieher einer Erwerbsminderungsrente ab Juli 2024 neben der „normalen“ Rentenerhöhung eine weitere finanzielle Verbesserung erfahren. Versicherte, die eine Erwerbsminderungsrente mit einem Beginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beziehen, erhalten nochmals eine pauschale Erhöhung von 7,5 Prozent. Hat die Erwerbsminderungsrente zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 begonnen, beträgt die pauschale Erhöhung 4,5 Prozent. Näheres hierzu kann unter: Erwerbsminderungsrenten werden ab Juli 2024 verbessert nachgelesen werden.

Rentenbescheide und -berechnungen prüfen lassen

Rentenbezieher, die ihren Rentenbescheid überprüfen lassen möchten, ob dieser korrekt und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften berechnet wurde, können sich an einen registrierten Rentenberater wenden. Die Rentenberater prüfen die Rentenbescheide unabhängig von den Rentenversicherungsträgern kompetent und zuverlässig.

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