Rentenrechtliche Berücksichtigung von geringfügigen Beschäftigungen
Übt jemand einen Minijob – eine sogenannte geringfügige Beschäftigung – aus, bestehen Besonderheiten hinsichtlich der Sozialversicherungs- und Beitragspflicht im Vergleich zu einer vollwertigen Beschäftigung. Die Minijobs sind in einigen Sozialversicherungszweigen versicherungs- und beitragsfrei.
Um einen Minijob handelt es sich, wenn das monatliche Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung 520,00 Euro (bis 30.09.2022: 450,00 Euro) nicht überschreitet.
Bei Minijobs gibt es allerdings Besonderheiten im Zweig der Rentenversicherung zu beachten. Entgegen der weitläufigen Meinung erhöhen Minijobs sogar den späteren Rentenanspruch – egal, ob der Minijob ...