Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) hat für das Sozialversicherungssystem eine enorm hohe Bedeutung. In dieser Kategorie sind Themen, untergliedert in das Beitrags- und Versicherungsrecht, das Leistungsrecht, zu sonstigen Themen und zur Berechnung der Renten zu finden.
Kindererziehungszeiten werden bei Renten nun vollständig gleichgestellt
Als im Jahr 1992 das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), in dem das Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung verankert ist, eingeführt wurde, begann eine Ungleichbehandlung bei den Kindererziehungszeiten.
Mütter, deren Kinder ab dem 01.01.1992 – also ab Einführung des SGB VI – geboren wurden, erhalten drei Jahre Kindererziehungszeit bei der Rentenberechnung anerkannt, was etwa drei Entgeltpunkte entspricht. Für Kinder, die vor dem 01.01.1992 geboren wurden, wurde nur ein Jahr Kindererziehungszeit, als etwa ein Entgeltpunkt, berücksichtigt. Seitdem gab es permanent Diskussionen über diese Ungleichbehandlung ...
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