In dieser Kategorie sind die sonstige Themen enthalten, die sich mit der Gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) bzw. der Sozialen Pflegeversicherung beschäftigten.
Inhaltlich können die Beiträge weder dem Versicherungsrecht, noch dem Beitrags- und Versicherungsrecht zugeordnet werden. Beispielsweise beschreiben die Beiträge die Inhalte von Pflegereformen.
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz
Zum 01.07.2023 ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (kurz: PUEG) in Kraft getreten, welches umfangreiche Änderungen für die Soziale Pflegeversicherung – sowohl im Beitrags- wie auch im Leistungsbereich – mit sich bringt. Die Änderungen der Pflegereform treten in den nächsten Jahren zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft.
Änderungen bei Beitragssatz zum 01.07.2023
Zum 01.07.2023 wurde der Beitragssatz um 0,35 Prozent auf 3,4 Prozent angehoben.
Wesentliche Änderungen hat es beim Pflegebeitrag im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Kindern gegeben. Der Kinderlosenzuschlag, welcher von kinderlosen Versicherten ab dem ...
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