Zusätzliche Betreuungskräfte für Menschen mit Demenz werden geschult
Durch die Pflegereform (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz), die zum 01.07.2008 in Kraft getreten ist, wurde auch die Versorgung von Demenzerkrankten verbessert. So können die stationären Pflegeeinrichtungen zusätzliches Personal einstellen, wenn eine entsprechende Anzahl an Menschen mit Demenz dort betreut wird. Voraussetzung ist nicht, dass der Demenzerkrankte in einer Pflegestufe eingestuft wurde. Dadurch wird die Betreuung demenziell Erkrankter in Pflegeheimen deutlich verbessert.
Praktische Umsetzung
Die zusätzlichen Betreuungskräfte, die in den Pflegeheimen eingesetzt werden sollen, müssen nun ausgebildet und für die Aufgabe qualifiziert werden.
Die ...