
Rechengrößen in der Sozialversicherung 2021
(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2021)
Folgend sind die bedeutendsten voraussichtlichen Rechengrößen, Versicherungspflichtgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen - sofern erforderlich unterteilt nach Rechtskreis West (alte Bundesländer) und Rechtskreis Ost (neue Bundesländer) und die (bundesweit einheitlichen) Beitragssätze der einzelnen Sozialversicherungszweige für das Kalenderjahr 2021 zusammengefasst.
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
jährlich: 64.350,00 € - monatlich 5.362,50 €
Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 ...
Dynamisierungssatz für Entgeltersatzleistungen
Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Krankengeld oder VerletztengeldVerletztengeld, werden nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraumes dynamisiert, also der Lohnentwicklung angepasst.
Der Anpassungsfaktor, der ab 01.07. eines Jahres gilt, wird jeweils zum 30.06. eines Jahres durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben und gilt dann ein Jahr bzw. zwölf Monate.
Dynamisierungsfaktor ab ...
Dynamisierungssatz ab 01.07.2009
Damit Entgeltersatzleistungen – z. B. das Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenversicherung oder das Verletztengeld von der Gesetzlichen Unfallversicherung – von der Lohnentwicklung nicht ausgeschlossen werden, werden diese dynamisiert. Nach den gesetzlichen Vorschriften werden die Berechnungsgrundlagen, die den Entgeltersatzleistungen zugrunde liegen, nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums um einen bestimmten Prozentsatz erhöht ...
Anpassungsfaktor vom 01.07.2011 bis 30.06.2012
Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen die Entgeltersatzleistungen Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und Versorgungskrankengeld ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums dynamisiert (erhöht) werden. Damit gewährleistet der Gesetzgeber, dass die Versicherten, die diese Entgeltersatzleistungen beziehen, an der wirtschaftlichen Entwicklung teilnehmen bzw. die Inflation ausgeglichen wird.
Der Dynamisierungssatz, welcher bei der ...
Anpassungsfaktor vom 01.07.2012 bis 30.06.2013
Erhält ein Versicherter eine Entgeltersatzleistung, wird bei der Zahlung – insbesondere bei einem längeren Bezug – die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorschriften schreiben hierzu vor, dass die Entgeltersatzleistungen Übergangsgeld, Verletztengeld, Krankengeld und Versorgungskrankengeld ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums erhöht (dynamisiert) werden müssen. Damit stellt der Gesetzgeber sicher ...
Der neue Anpassungsfaktor vom 01.07.2013 bis 30.06.2014
Damit die Entgeltersatzleistungen an der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung teilnehmen, werden diese dynamisiert. Die Dynamisierung der Entgeltersatzleistungen, zu denen das Krankengeld, das Verletztengeld, das Übergangsgeld und das Versorgungskrankengeld gehören, erfolgt immer nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende des Bemessungszeitraums welcher für die Berechnung maßgebend ist.
Als Dynamisierungssatz – also prozentualer ...