Folgend sind die bedeutendsten endgültigen Rechengrößen, Versicherungspflichtgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen - sofern erforderlich unterteilt nach Rechtskreis West (alte Bundesländer) und Rechtskreis Ost (neue Bundesländer) und die (bundesweit einheitlichen) Beitragssätze der einzelnen Sozialversicherungszweige für das Kalenderjahr 2023 zusammengefasst. Diese wurden am 06.12.2022 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 47, Seite 2128 f.) veröffentlicht.
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung
jährlich: 66.600,00 € - monatlich 5.550,00 €