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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
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Erhöhung Entgeltersatzleistungen ab 01.07.2019
Erhöhung Entgeltersatzleistungen

Der neue Anpassungsfaktor vom 01.07.2019 bis 30.06.2020

Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 70 SGB IX) müssen Entgeltersatzleistungen dynamisiert werden, wenn ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums abgelaufen ist. Damit wird erreicht, dass bei der Zahlung der Entgeltersatzleistungen auch die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung berücksichtigt wird.

Der Anpassungsfaktor muss jährlich bis spätestens 30.06. vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales – kurz: BMAS – bekanntgegeben werden. Dieser bekanntgegebene Anpassungsfaktor gilt dann vom 01.07. bis zum 30.06. des Folgejahres.

Der ab dem 01.07.2019 geltende Anpassungsfaktor beträgt 1,0293. Das bedeutet, dass die im Zeitraum ...

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Sozialversicherungswerte 2019

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2019

(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2019)

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 60.750,00 € - monatlich 5.062,50 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

jährlich: 54.450,00 € - ...

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Sozialversicherungswerte

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2018

(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2018)

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 59.400,00 € - monatlich 4.950,00 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

jährlich: 53.100,00 € - ...

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Anpassungsfaktor

Der neue Anpassungsfaktor vom 01.07.2016 bis 30.06.2017

Entgeltersatzleistungen werden nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende des Bemessungszeitraums dynamisiert. Dies bedeutet, dass die Entgeltersatzleistungen der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst werden. Die Rechtsgrundlage für die Dynamisierung ist § 50 SGB IX.

Der Dynamisierungssatz wird jährlich bis spätestens 30. Juni vom Bundesministerium für Arbeit ...

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Sozialversicherungswerte

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2016

(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2016)

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 56.200,00 € - monatlich 4.687,50 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

jährlich: 50.850,00 € - ...

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Sozialversicherungswerte 2015

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2015

(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2015)

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 54.900,00 € - monatlich 4.575,00 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung (Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

jährlich: 49.500,00 € - ...

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Sozialversicherungswerte 2014Erhöhung

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2014

(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2014)

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 53.550,00 € - monatlich 4.462,50 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

jährlich: 48.600,00 € - ...

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Entgeltersatzleistungen

Der neue Anpassungsfaktor vom 01.07.2013 bis 30.06.2014

Damit die Entgeltersatzleistungen an der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung teilnehmen, werden diese dynamisiert. Die Dynamisierung der Entgeltersatzleistungen, zu denen das Krankengeld, das Verletztengeld, das Übergangsgeld und das Versorgungskrankengeld gehören, erfolgt immer nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende des Bemessungszeitraums welcher für die ...

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Sozialversicherungswerte 2013

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2013

(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen (Sozialversicherungswerte) für 2013)

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 52.200,00 € - monatlich 4.350,00 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

...

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Erhöhung

Anpassungsfaktor vom 01.07.2012 bis 30.06.2013

Erhält ein Versicherter eine Entgeltersatzleistung, wird bei der Zahlung – insbesondere bei einem längeren Bezug – die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorschriften schreiben hierzu vor, dass die Entgeltersatzleistungen Übergangsgeld, Verletztengeld, Krankengeld und Versorgungskrankengeld ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums ...

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