Anpassungsfaktor vom 01.07.2012 bis 30.06.2013
Erhält ein Versicherter eine Entgeltersatzleistung, wird bei der Zahlung – insbesondere bei einem längeren Bezug – die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorschriften schreiben hierzu vor, dass die Entgeltersatzleistungen Übergangsgeld, Verletztengeld, Krankengeld und Versorgungskrankengeld ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums erhöht (dynamisiert) werden müssen. Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass bei den Entgeltersatzleistungen die Inflation ausgeglichen wird bzw. diese an der wirtschaftlichen Entwicklung teilnehmen.
Der Faktor, um den die Entgeltersatzleistungen zu erhöhen sind, wird jährlich vom Bundesministerium für ...