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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Erhöhung Entgeltersatzleistungen ab 01.07.2012
Erhöhung

Anpassungsfaktor vom 01.07.2012 bis 30.06.2013

Erhält ein Versicherter eine Entgeltersatzleistung, wird bei der Zahlung – insbesondere bei einem längeren Bezug – die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorschriften schreiben hierzu vor, dass die Entgeltersatzleistungen Übergangsgeld, Verletztengeld, Krankengeld und Versorgungskrankengeld ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums erhöht (dynamisiert) werden müssen. Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass bei den Entgeltersatzleistungen die Inflation ausgeglichen wird bzw. diese an der wirtschaftlichen Entwicklung teilnehmen.

Der Faktor, um den die Entgeltersatzleistungen zu erhöhen sind, wird jährlich vom Bundesministerium für ...

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Entgeltersatzleistungen

Der neue Anpassungsfaktor vom 01.07.2013 bis 30.06.2014

Damit die Entgeltersatzleistungen an der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung teilnehmen, werden diese dynamisiert. Die Dynamisierung der Entgeltersatzleistungen, zu denen das Krankengeld, das Verletztengeld, das Übergangsgeld und das Versorgungskrankengeld gehören, erfolgt immer nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende des Bemessungszeitraums welcher für die Berechnung maßgebend ist.

Als Dynamisierungssatz – also prozentualer ...

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Anpassungsfaktor

Der neue Anpassungsfaktor vom 01.07.2016 bis 30.06.2017

Entgeltersatzleistungen werden nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende des Bemessungszeitraums dynamisiert. Dies bedeutet, dass die Entgeltersatzleistungen der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst werden. Die Rechtsgrundlage für die Dynamisierung ist § 50 SGB IX.

Der Dynamisierungssatz wird jährlich bis spätestens 30. Juni vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekanntgegeben. Der Dynamisierungssatz gilt ...

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Erhöhung Entgeltersatzleistungen

Der neue Anpassungsfaktor vom 01.07.2019 bis 30.06.2020

Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 70 SGB IX) müssen Entgeltersatzleistungen dynamisiert werden, wenn ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums abgelaufen ist. Damit wird erreicht, dass bei der Zahlung der Entgeltersatzleistungen auch die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung berücksichtigt wird.

Der Anpassungsfaktor muss jährlich bis spätestens 30.06. vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales – kurz: BMAS – ...

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Geldscheine

Beitragstragung bei Geringverdienern

Grundsätzlich tragen die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn der sogenannte Zusatzbeitrag außer Acht gelassen wird, die Beiträge zur Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung je zur Hälfte.

In bestimmten Fällen trägt – sofern das Arbeitsentgelt sehr gering ist – der Arbeitgeber den vollen Beitrag alleine. Hier spricht man von sogenannten Geringverdienern.

Arbeitgeber trägt SV-Beiträge alleine

Der Arbeitgeber ...

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Sozialversicherungswerte 2002

Sozialversicherungswerte 2002

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2002

(Endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2002)

Versicherungspflichtgrenze/Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 40.500,00 € - monatlich 3.375,00 €

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 4.500,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 54.000,00 €
  • neue Bundesländer ...

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