Das Leistungsrecht der Sozialen Pflegeversicherung regelt die Ansprüche von Versicherten auf Pflegeleistungen und bildet damit einen zentralen Bestandteil der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ziel ist es, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige durch finanzielle und praktische Unterstützungsleistungen zu entlasten.
Die Pflegeversicherung im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Sie basiert auf einem Solidarprinzip, bei dem alle Mitglieder einkommensabhängige Beiträge leisten und im Pflegefall entsprechende Leistungen erhalten.
Die SPV bietet verschiedene Arten von Leistungen, die sich an den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientieren. Hierzu gehören unter anderem die Pflegesachleistung, das Pflegegeld, Kombinationsleistung, die stationäre Pfleged, die Entlastungsleistunge, und die Kurzzeit- und Verhinderungspflege.