
Soziale Pflegeversicherung sieht viele Leistungen auch für Pflegende vor
Die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen ist mit einem enormen Aufwand verbunden, der zudem viel Kraft kostet. Meistens beginnt die Pflege eines Angehörigen bereits in einem Stadium, in dem noch gar keine Pflegebedürftigkeit des Angehörigen festgestellt bzw. bestätigt wurde. So übernehmen die Angehörigen bereits den Einkauf, das Putzen der Wohnung, die Betreuung und die Pflege bevor es zu einer offiziellen Einstufung in einen Pflegegrad kommt.
Sobald dann die Pflegebedürftigkeit im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung festgestellt und bestätigt wird, haben die Pflegebedürftigen ein Recht auf unterschiedliche Pflegeleistungen, mit denen auch die pflegenden ...
Reparaturkosten eines Türöffnungssystems
Am 25.01.2017 musste das Bundessozialgericht über einen Fall entscheiden, in dem ein Pflegebedürftiger von seiner Pflegekasse die Reparaturkosten seines elektrischen Türöffnungssystems nicht übernommen bekommen hat. Das elektrische Türöffnungssystem wurde einige Jahre zuvor von der Pflegekasse im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI übernommen.
Der Klagefall
Geklagt hatte ein Pflegebedürftiger, der an erheblichen ...
Weiterlesen: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Reparatur- und Wartungskosten
Urteil Bundessozialgericht vom 20.04.2016, Az. B 3 P 4/14 R
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Sozialen Pflegeversicherung, die bei Verhinderung der Pflegeperson gewährt werden kann, die einen Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich pflegt. Voraussetzung ist, dass für den Pflegebedürftigen mindestens der Pflegegrad 2 bestätigt wurde. Die Verhinderungspflege – auch Ersatzpflege genannt – steht für die Dauer von kalenderjährlich sechs Wochen zur Verfügung, der Leistungsbetrag ist auf ...
Weiterlesen: Verhinderungspflege auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalt
Änderung bei vollstationären Pflegeleistungen 2017
Zum 01.01.2017 wurde mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz die bislang umfangreichste Reform der Sozialen Pflegeversicherung seit deren Einführung im Jahr 1995 umgesetzt. Einerseits wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit komplett neu definiert. Andererseits wurden die bisherigen drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade übergeleitet. Darüber hinaus kam es auch noch bei den Vergütungen der vollstationären Pflege zu umfangreichen ...
Höhere Leistungen und höhere Beiträge
Zum 01.01.2017 wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit komplett neu definiert. Die bisherigen Pflegestufen wurden in Pflegegrade überführt. Für die Pflegebedürftigen bedeuten die umfangreichen Änderungen einerseits mehr Leistungen und für die Beitragszahler aber auch höhere Beiträge.
Beitragssatz wurde angehoben
Der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung wurde um 0,2 Prozent angehoben. Ab dem 01.01.2017 beträgt der Beitragssatz 2,55 Prozent, den ...
Leistungsbeträge erhöhen sich im Jahr 2017
Zum 01.01.2017 erhöhen sich die monatlichen Leistungsbeträge für die Pflegesachleistung, die von der Sozialen Pflegeversicherung für Pflegebedürftige zur Verfügung gestellt wird. Die Erhöhung der Leistungsbeträge erfolgt im Rahmen einer grundlegenden Reform der Pflegeversicherung, im Rahmen derer die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt werden und auch der Begriff der Pflegebedürftigkeit eine völlig neue Definition erfahren ...