Registrierte Rentenberater
Hier finden Sie Informationen über registrierte Rentenberater, die unabhängig von den Versicherungsträgern arbeiten und auf den Gebieten der Gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung ihre Mandanten beraten und auch in Widerspruchsverfahren und sozialgerichtlichen Klagefällen (Sozial- und Landessozialgerichte) vertreten.
Der Berufsstand des Rentenberaters
Der Berufsstand des Rentenberaters etablierte sich in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts und somit erst einige Jahrzehnte nach der Geburtsstunde der ersten gesetzlichen Sozialversicherung. Grund waren die vielfachen Veränderungen in der gesetzlichen Sozialversicherung. Spezielle Berater und Rechtsbeistände wurden mit der zunehmenden Komplexität der gesetzlichen Sozialversicherung immer wichtiger.
Heute finden sich zahlreiche Rentenberater als Freiberufler in Kanzleien wider. Sie erhalten von ihren Mandanten für ihre Leistungen ebenso Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wie ein Rechtsanwalt.
Weiterlesen: Berufsstand und Tätigkeitsprofil eines Rentenberater
Der Rentenberater
Rentenberater sind seit ungefähr 50 Jahren ein wichtiger Bestandteil der Rechtspflege.
Das Amts- bzw. Landgericht prüft vor Zulassung zum Rentenberater, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden. Die Prüfung bezieht sich vor allem auf den Nachweis von geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen, die fachliche Kompetenz, die in der Regel nachgewiesen wird durch eine Ausbildung im Sozialversicherungsbereich und auf die vorzuweisende praktische Berufserfahrung bei einem Sozialversicherungsträger.
Weiterlesen: Der registrierte Rentenberater
Welche Hilfe Sie vom Rentenberater bekommen
können
Folgend möchte ich Ihnen einen groben Überblick über den Weg des Leistungsantrages - also vom Antrag bis ggf. zum Bundessozialgericht - geben und gleichzeitig aufzeigen, wie ich für Sie als Rentenberater jeweils in den einzelnen Teilbereichen tätig werden kann.
Wurde Ihnen von einem Sozialversicherungsträger eine Leistung / ein Antrag abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, also nochmals eine Überprüfung des Sachverhaltes durchführen zu lassen oder die Entscheidung gerichtlich überprüfen bzw. entscheiden zu lassen.
Weiterlesen: Der Weg des Leistungsantrages
Rentenberater für die Gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung
Amtliche Bekanntmachung
Fürther Nachrichten vom 09. Juli 2004
Die Präsidentin des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat am 07.06.2004 unter dem Gz. 371 RB – 3/48 folgenden Bescheid erlassen:
Weiterlesen: Erlaubniserteilung als Rentenberater
Honorar - Kosten
Allgemeines
Rentenberater sind freiberuflich tätige Spezialisten, die - ähnlich wie Steuerberater oder Rechtsanwälte - in eigener Kanzlei gegen Honorar tätig sind. Die Inanspruchnahme des Rentenberaters ist daher kostenpflichtig.
Weiterlesen: Gebühren des Rentenberaters
Geschäftsbereiche
Vom Landgericht Nürnberg-Fürth bin ich für die Rechtsgebiete:
- Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
- Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
- Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
- Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
zugelassen.
Weiterlesen: Geschäftsbereiche | Rentenberatung
Registrierte Rentenberater sind für ihre Kunden da
Vor mehr als einem halben Jahrhundert hat sich der Berufsstand des Rentenberaters gegründet und seitdem kontinuierlich zu einem immer wichtigeren Spezialisten im Rentenrecht etabliert. Heute sind die registrierten Rentenberater im so genannten Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Sie helfen ihren Kunden in einer Zeit, die durch kaum mehr zählbare Rechtsänderungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts geprägt ist, die Rechte zu kennen und diese ggf. auch rechtlich durchzusetzen. Unabhängig von den Versicherungsträgern und stets im Interesse ihrer Kunden zu beraten, haben sich die Rentenberater zu ihrem Leitbild ihres Berufes auserkoren.
Weiterlesen: Registrierter Rentenberater | RDG
Rentenantragsverfahren durch Rentenberater
Die Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung werden durch die Rentenversicherungsträger nicht von Amts wegen ausgezahlt, wenn das entsprechende Rentenalter erreicht wird. Das bedeutet, dass für alle Renten ein Rentenantrag durch die Berechtigten gestellt werden muss, damit die Rentenkassen eine Zahlung vornehmen.
Weiterlesen: Rentenantragsverfahren durch Rentenberater
Was ist ein "Rentenberater"?
Rentenberater sind freiberuflich tätige Spezialisten, die - ähnlich wie Steuerberater oder Rechtsanwälte - in eigener Kanzlei gegen Honorar tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern.
Der Deutsche Bundestag hat festgestellt, dass "die Rentenberater sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben - insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als unentbehrlich erwiesen haben" (Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20. Juni 1980).
Weiterlesen: Rentenberater | registriert nach RDG
Tätigkeitsgebiete (s. auch Geschäftsbereiche)
Gerichtlich bin ich vom Landgericht Nürnberg-Fürth für die Tätigkeitsbereiche:
* Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
* Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
* Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
* Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
* einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts
zur Rechtsberatung und zur Besorgung fremder Rechtsgeschäfte zugelassen. Zusätzlich wurde mir vom Landessozialgericht Bayern, Sachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Berlin-Brandenburg eine Zulassung als Prozessagent für die genannten Tätigkeitsbereiche erteilt.
Weiterlesen: Tätigkeitsgebiete eines Rentenberaters
Wozu benötigt man einen Rentenberater?
Täglich kann in den Medien verfolgt werden, dass die Sozialversicherungssysteme - sei es die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung oder die Rentenversicherungsträger u. s. w. - vor finanziellen Problemen stehen. Hierdurch werden oftmals Anträge zu Unrecht nicht bewilligt bzw. Leistungen abgelehnt.
Darüber hinaus ist eine persönliche und umfassende Beratung durch viele am Markt günstig agierende Krankenkassen nicht möglich, da diese lediglich eine oder nur sehr wenige Geschäftsstellen in Deutschland haben. Die Erreichbarkeit und folglich auch das Beratungsangebot ist oft für die Versicherten nachteilig. Sie werden damit nur unzureichend über Ihre möglichen Rechte im Einzelfall aufgeklärt.
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