Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Rentenantragsverfahren

Rentenberater führen Antragsverfahren durch

Die Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung werden durch die Rentenversicherungsträger nicht von Amts wegen ausgezahlt, wenn das entsprechende Rentenalter erreicht wird. Das bedeutet, dass für alle Renten ein Rentenantrag durch die Berechtigten gestellt werden muss, damit die Rentenkassen eine Zahlung vornehmen.

Jede Rente muss beantragt werden

Egal, ob Sie eine Altersrente (z. B. Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte), eine Hinterbliebenenrente (z. B. Waisenrente, Witwenrente) oder eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten wollen: Für jede Rente ist ein Rentenantrag beim Rentenversicherungsträger zu stellen.

Antragsformulare

Für die Rentenanträge stellt der Rentenversicherungsträger entsprechende Antragsformulare zur Verfügung, die im Internet unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/ heruntergeladen werden können. Neben den Stadt- und Gemeindeverwaltungen stellen die Antragsformulare auch gerichtlich zugelassene Rentenberater zur Verfügung.

Neben dem Rentenantrag muss auch immer ein Antrag für die „Krankenversicherung der Rentner“ ausgefüllt werden. Aufgrund dieses Antrages wird durch die zuständige Krankenkasse geprüft, ob der Rentenbezieher als Pflichtmitglied oder als freiwilliges Mitglied versichert wird.

Zahlreiche Fragestellungen

Die Antragsformulare wurden durch die Rentenkassen so konzipiert, dass diese alle möglichen Fallkonstellationen abdecken. Für jemanden, der diese Formulare zum ersten mal sieht, wirken diese jedoch sehr unübersichtlich. Hinzu kommt, dass bei manchen Renten noch Zusatzformulare ausgefüllt werden müssen.

Zeitpunkt der Antragstellung

Der Rentenantrag sollte mindestens drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.

Sollte der Versicherungsverlauf, der beim Rentenversicherungsträger gespeichert ist, noch nicht vollständig sein und Lücken aufweisen, muss noch eine Kontenklärung durchgeführt werden. Da Kontenklärungen erfahrungsgemäß eine längere Bearbeitungszeit beim Rentenversicherungsträger in Anspruch nehmen, ist in diesen Fällen eine „Vorlaufzeit“ von sechs Monaten erforderlich. Lesen Sie hierzu auch: Kontenklärung (Rentenversicherungskonto).

Hilfe und Beratung durch Rentenberater

Registrierte Rentenberater helfen beim Rentenantragsverfahren. Vom Ausfüllen der Rentenanträge bis hin zur kompletten Durchführung des Antragsverfahrens können Sie deren kompetente Hilfe in Anspruch nehmen. Diese leiten für Sie professionell das Antragsverfahren ein und stellen den Rentenantrag so, dass Sie später einmal die optimale Rente erhalten.

Ihr Vorteil

Nachdem der Rentenbescheid erstellt ist, prüft die Rentenberatung Helmut Göpfert, ob die Rentenhöhe und die Festsetzung des Rentenbeginns korrekt erfolgt ist. Das gibt Ihnen die Sicherheit und Gewissheit, dass Ihre Rente – die ja doch über Jahre bzw. Jahrzehnte bezogen wird – richtig berechnet wurde und Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen. Lesen Sie hierzu auch: Rentenbescheid prüfen und Jeder dritte Rentenbescheid ist lückenhaft.

Für Sie bequem und unbürokratisch

Durch unabhängige Rentenberater erfolgt das Rentenantragsverfahren für Sie völlig bequem und unbürokratisch. Setzen Sie sich mit einem gerichtlich zugelassenen Rentenberater in Verbindung; dieser sucht für Sie die einfachste Lösung, wie Sie zu Ihrer Rente kommen.

Nehmen Sie Kontakt mit dem Spezialisten auf!

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