Wo ein Rentenberater tätig werden kann
Tätigkeitsgebiete eines Rentenberaters (s. auch Geschäftsbereiche)
Gerichtlich bin ich vom Landgericht Nürnberg-Fürth für die Tätigkeitsbereiche:
- Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
- Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
- Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
- Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
- einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts
zur Rechtsberatung und zur Besorgung fremder Rechtsgeschäfte zugelassen. Zusätzlich wurde mir vom Landessozialgericht Bayern, Sachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Berlin-Brandenburg eine Zulassung als Prozessagent für die genannten Tätigkeitsbereiche erteilt.
Gerne berate und vertrete ich auch Sie auf den o. g. Rechtsgebieten. Die Vertretung kann bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen vor allen Sozialgerichten und Landessozialgerichten in Deutschland (§ 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGG, Fassung ab 01.07.2008) reichen.
Was die einzelnen Teilbereiche beinhalten können, habe ich Ihnen unter Geschäftsbereiche beispielhaft zusammengestellt. Beachten Sie bitte, dass es sich hier lediglich um eine beispielhafte Übersicht handelt und diese daher nicht abschließend ist. Sollten Sie ein spezielles Anliegen haben, bespreche ich im Vorfeld gerne mit Ihnen die Möglichkeiten.
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