Registrierte Retnenberater
Bei ihrer Tätigkeit unterliegen die Rentenberater der Aufsicht der Präsidentin/des Präsidenten des Amts- bzw. Landgerichtes. Viele Rentenberater sind selbständig tätig und fordern Entgelte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Da sich die Änderungen im Sozialversicherungsbereich häufen und das Rechtsgebiet einen hohen Komplexitätsgrad aufweist, kommt dem Rentenberater eine immer wichtigere Rolle zu und machen den Berufsstand – insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsträger – nahezu unentbehrlich.
Aufgaben und Funktionen des Rentenberaters
Die Aufgaben des Rentenberaters sind umfangreich. Rentenberater sind in der Regel auf allen Gebieten der Sozialversicherung beratend und unterstützend tätig. Die Beratertätigkeit ist die vorwiegende Aufgabe des Rentenberaters. Dabei sind freiberufliche Rentenberater unabhängig von den verschiedenen Trägern der Sozialversicherungen. Ihre Aufgabe ist es, den Mandanten kompetent zu betreuen und seine Interessen zu vertreten.
Die Beratung bezieht sich beispielsweise auf die Klärung von Ansprüchen, Anrechnung von rentenrechtlichen Zeiten, aber auch auf die Möglichkeiten einer individuellen Altersvorsorge oder einer freiwilligen Beitragszahlung. Des Weiteren werden sie unterstützend tätig, wenn es darum geht die Ansprüche geltend zu machen. Dies können sie im Widerspruchsverfahren, aber auch als Vertretung ihrer Mandanten vor den Sozial- und Landessozialgerichten, tun.
Des Weiteren erstellen die Rentenberater Rentengutachten, überprüfen die Richtigkeit der Rentenbescheide und sind beim Ausfüllen von Anträgen behilflich.
Bei den Themengebieten überstaatliches Rentenrecht und Fremdrentenrecht können viele Rentenberater ebenso beratend und unterstützend tätig werden. Es empfiehlt sich, einen von den Versicherungsträgern unabhängigen Rentenberater in allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung zu kontaktieren.
Kontakt zu einem Rentenberater
Hier haben Sie die Möglichkeit, mit einem Rentenberater Kontakt aufzunehmen.
Bildnachweis: Thumbnail: © Christopher Rynio | Beitragsbild: © rcfotostock - stock.adobe.com