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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
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Übersichten über Altersvorsorge-Anwartschaften nun online verfügbar

Seit Ende Juni 2023 gibt es für Bürgerinnen und Bürgern ein neues Online-Portal, bei dem die Anwartschaften auf die Altersvorsorge online abgerufen werden können. Die Anwartschaften werden im Rahmen der Digitalen Rentenübersicht zur Verfügung gestellt. In diesem Online-Portal wurden neben den zu erwartenden Ansprüchen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung auch die betriebliche und die private Alterssicherung integriert. Das heißt, dass in der Digitalen Rentenübersicht die drei Säulen der Altersvorsorge gebündelt werden.

Hintergrund

Die Bürgerinnen und Bürgern bauen während ihres Erwerbslebens nicht nur Ansprüche im System der Gesetzlichen Rentenversicherung auf. Auch die betriebliche Alterssicherung und die private Alterssicherung dienen dazu, den Lebensstandard für den Ruhestand zu sichern.

Möchte man die einzelnen Anwartschaften auf die Altersvorsorge vergleichen, besteht einerseits die Problematik, dass sie Übersichten – je nach Anbieter – unterschiedlich aufgebaut sind. Andererseits müssen diese bei jedem Anbieter gesondert angefordert werden bzw. werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten turnusmäßig (im Regelfall jährlich) verschickt.

Mit dem „Gesetz Digitale Rentenübersicht“ (Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze) wurde der gesetzliche Rahmen geschaffen, dass die Anwartschaften über ein einheitliches Online-Portal verfügbar sind und abgerufen werden können. Bei dem Online-Portal handelt es sich um das „Portal der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht“, über das seit dem 30.06.2023 die Übersichten über die Altersvorsorge-Anwartschaften abgerufen werden können.

Durch den neuen Service soll neben der Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit der einzelnen Altersvorsorge-Anwartschaften für die Bürgerinnen und Bürger der Mehrwert entstehen, dass eine bessere Grundlage für Beratungsgespräche über die Altersvorsorge vorhanden ist. Die Digitale Rentenübersicht wird für die Nutzer kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des neuen Services erfolgt auf rein freiwilliger Basis.

Digitale Rentenübersicht kann online angefordert werden

Die Digitale Rentenübersicht kann über das Online-Portal, das unter https://www.rentenuebersicht.de/ erreichbar ist, mit jedem gängigen Internetbrowser aufgerufen werden.

Zunächst muss eine Registrierung erfolgen. Für die Registrierung ist der elektronische Personalausweis oder die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR erforderlich. Darüber hinaus wird die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) benötigt. Was die Datensicherheit betrifft, werden vom „Portal der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ mindestens die Anforderungen erfüllt, welche auch im Online-Banking beachtet werden.

Nach einer erfolgreichen Registrierung können entweder einzelne oder sämtliche Produkte der Altersvorsorge ausgewählt werden, für die die Übersicht der Anwartschaften generiert werden soll. Danach werden die Daten von dem Portal aufbereitet und innerhalb von höchstens fünf Tagen zur Verfügung gestellt. Die Übersichten können online angeschaut werden. Zudem besteht die Möglichkeit eines Exports dieser Daten, damit diese beispielsweise für Beratungsgespräche zur Verbesserung der Altersvorsorge verwendet werden können.

Zum Start der Digitalen Rentenübersicht sind die Daten der Gesetzlichen Rentenversicherung, der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und von Union Investment verfügbar. Weitere Anbieter werden im Laufe des Jahres noch an die Digitale Rentenübersicht angebunden. So wurden nach Einführung der Digitalen Rentenübersicht bereits die Württembergische Lebensversicherung AG, die Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse AG und msg life integriert.

Beratung, Renteninformationen und Rentenauskünfte

Durch die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht wird lediglich die Übersicht über die einzelnen Altersvorsorge-Anwartschaften generiert. Eine Beratung hinsichtlich einer evtl. Optimierung der Altersvorsorge erfolgt nicht. Die Übersicht zeigt die garantiert erreichten Ansprüche, die garantiert erreichbaren Ansprüche, die prognostiziert erreichten Ansprüche und die prognostiziert erreichbaren Ansprüche auf.

Für eine Beratung stehen unverändert die Rentenversicherungsträger oder andere Stellen, wie beispielsweise registrierte Rentenberater, zur Verfügung. Die Daten der Digitalen Rentenübersicht sind hierfür eine optimale Grundlage für das Beratungsgespräch.

Durch die Möglichkeit, eine Digitale Rentenübersicht anzufordern, entfallen auch nicht die Renteninformationen und Rentenauskünfte, welche von der Gesetzlichen Rentenversicherung an die Versicherten verschickt werden. Die Renteninformationen werden weiterhin jährlich zur Verfügung gestellt. Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr werden zudem noch die (umfangreichen und aussagekräftigen) Rentenauskünfte erstellt. In den Jahren, in denen eine Rentenauskunft zur Verfügung gestellt wird, wird keine Renteninformation erstellt.

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