Entgeltpunkte auch für Entgeltersatzleistungen
Für Beschäftigte werden aus dem Arbeitsentgelt Rentenversicherungsbeiträge entrichtet, für die bei der späteren Rentenberechnung Entgeltpunkte errechnet werden. Die Zeiten, in denen eine Beitragsabführung erfolgt, werden zudem bei den verschiedenen Wartezeiten (Mindest-Vorversicherungszeiten) berücksichtigt. Bei den Zeiten, für die eine Beitragsabführung erfolgt, handelt es sich um Beitragszeiten, welche die hochwertigsten rentenrechtlichen Zeiten sind.
Versicherte, die Entgeltersatzleistungen beziehen, stellen sich oftmals die Frage, ob aufgrund dieses Bezugs Renteneinbußen hinzunehmen sind bzw. wie sich die Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen rentenrechtlich auswirken ...