Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

Zum Kontaktformular »

Geld

Üppige Rentenerhöhung zum 01.07.2022 bei gesetzlichen Renten

Im Jahr 2022 können sich die Rentenbezieher über eine üppige Anhebung ihrer Renten freuen. Die gesetzlichen Renten der etwa 21 Millionen Rentenbezieher werden zum 01.07.2022 um 5,35 Prozent im Westen und um 6,12 Prozent im Osten angehoben.

Durch die Rentenerhöhung zum 01.07.2022 steigt der aktuelle Rentenwert im Westen von bisher 34,19 Euro auf 36,02 Euro. Im Osten steigt der aktuelle Rentenwert von bisher 33,47 Euro auf 35,52 Euro.

Nachholfaktor bereits eingerechnet

Bei der Rentenerhöhung im Jahr 2022, welche vom Bundeskabinett am 13.04.2022 beschlossen wurde, handelt es sich um eine der höchsten Rentenanpassung der letzten Jahrzehnte. Bei den Dynamisierungswerten von 5,35 Prozent bzw. 6,12 Prozent wurde bereits der Nachholfaktor berücksichtigt, welchen die aktuelle Ampel-Regierung wieder aktiviert hat.

Mit dem Nachholfaktor werden Rentenminderungen, die aufgrund der Rentengarantieklausel nicht umgesetzt werden, in den Folgejahren wieder „nachgeholt“. Im vergangenen Jahr – zum 01.07.2021 – hätte es aufgrund der Entwicklung der Löhne und Gehälter rein theoretisch zu einer Minusanpassung der Rentenbezüge kommen müssen. Diese Minusanpassung wurde nicht umgesetzt, sodass die Rentenbezieher weiterhin den bisherigen Rentenbetrag erhielten. Zum 01.07.2021 betrug die Rentendynamisierung im Westen damit 0,00 Prozent; im Osten wurden die Renten nur geringfügig um 0,73 Prozent angehoben. Damit die unterbliebene Rentenminderung aus dem Jahr 2021 nun wieder eingespart wird, wurde der Nachholfaktor (dieser wurde ursprünglich bis zum Jahr 2025 ausgesetzt) wieder eingeführt.

Renten in West und Ost gleichen sich immer mehr an

Mit der Rentenerhöhung zum 01.07.2022 erfolgt eine weitere Angleichung der aktuellen Rentenwerte, bei denen aktuell noch zwischen den alten Bundesländern (aktueller Rentenwert) und den neuen Bundesländern (aktueller Rentenwert (Ost)) unterschieden wird.

Zum 01.07.2022 erreicht der aktuelle Rentenwert (Ost) bereits 98,6 Prozent des aktuellen Rentenwertes (West). Dass sich die zwei Rentenwerte immer mehr angleichen, ist durch den Gesetzgeber beabsichtigt und im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz gesetzlich geregelt. Nach diesen Regelungen wird der aktuelle Rentenwert (Ost) ab Juli 2023 99,3 Prozent des aktuellen Rentenwertes (West) betragen und ab dem 01.07.2024 wird es dann nur noch einen einheitlichen aktuellen Rentenwert geben, welcher für Gesamt-Deutschland gilt.

Rentenkassen versenden Mitteilungen über Rentenanpassung

Die Rentenbezieher werden zur Jahresmitte 2022 von ihrer zuständigen Rentenkasse über die Rentenanpassung schriftlich informiert. Diese Mitteilung enthalten sowohl den bisherigen (bis Juni 2022 geltenden) Brutto- und Netto-Rentenbetrag als auch den neuen (ab Juli 2022 geltenden) Brutto- und Netto-Rentenbetrag.

Die Rentenkassen führen die Rentenanpassungen von Amts wegen durch. Ein gesonderter Antrag, dass die Rente erhöht werden soll, muss nicht gestellt werden.

Zu beachten ist, dass die höhere Rente im Regelfall erstmalig Ende Juli 2022 ausgezahlt wird. Dies deshalb, da die Renten, bis auf wenige Ausnahmen, erst am Monatsende angewiesen werden.

Bildnachweis: © Tatjana Balzer - Fotolia

Weitere Artikel zum Thema: