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Helmut Göpfert

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Erwerbsminderungsrente | eingeschränkte Wegefähigkeit
Eingeschränkte Wegefähigkeit

Urteil Bundessozialgericht vom 21.03.2006, B 5 RJ 54/04 R

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 21.03.2006 (Az.: B 5 RJ 54/04 R) entschieden, dass ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, wenn Versicherte nur eingeschränkt bewegungsfähig sind. Die Zusage der Übernahme von Kosten für einen Fahrdienst sah das Gericht nicht als ausreichend an, um die Rentenzahlung zu versagen. Mit dem Urteil hat sich das höchste Sozialgericht Deutschland zur Thematik des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsminderung bei eingeschränkter Wegefähigkeit positioniert.

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung

Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 43 SGB VI) besteht ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung, wenn Versicherte unter ...

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