Erwerbsminderungsrente bei eingeschränkter Wegefähigkeit
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 21.03.2006 (Az.: B 5 RJ 54/04 R) entschieden, dass ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, wenn Versicherte nur eingeschränkt bewegungsfähig sind. Die Zusage der Übernahme von Kosten für einen Fahrdienst sah das Gericht nicht als ausreichend an, um die Rentenzahlung zu versagen.
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung
Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 43 SGB VI) besteht ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung, wenn Versicherte unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes täglich nicht mehr als 6 Stunden arbeiten können.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zählt ...