Bundessozialgericht muss über gesetzliche Neuregelung entscheiden
Bei den Berechnungen der Erwerbsminderungsrenten hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren mehrmals Verbesserungen umgesetzt, welche zu einer höheren Rentenzahlung für die betroffenen Rentenbezieher führen. Die Verbesserungen erfolgten durch die Verlängerung der sogenannten Zurechnungszeit, die bei der Berechnung der Renten wegen Erwerbsminderung eine bedeutende Rolle spielt.
Mit der Zurechnungszeit wird unterstellt, dass der Erwerbsgeminderte noch bis zu einem bestimmten Lebensalter gearbeitet und damit Entgeltpunkte für die Berechnung der Rente aufgebaut hätte. Die Zurechnungszeit wurde bei Rentenbeginn im Jahr 2018 bis zum vollendeten 62. Lebensjahr und drei ...