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Helmut Göpfert

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Kinder-Reha

Reha für Kinder und Jugendliche auch ambulant möglich

Rehabilitation für Kinder und Jugendliche war bisher immer nur stationär möglich. Doch mittlerweile können auch ambulante Leistungen erbracht werden. Die Rehabilitationsmaßnahmen sollen Kindern und Jugendlichen helfen, für den Alltag gerüstet zu sein und zu lernen, wie sie mit ihrer Krankheit umgehen können. Durch die Möglichkeit, Kinder auch ambulant zu rehabilitieren, wird Betreuern der nötige Freiraum gegeben, um ihre Maßnahmen individueller an das Kind anzupassen.

Beschränkung auf den stationären Bereich aufgehoben

Das Flexirentengesetz, welches seit Dezember 2016 gilt, hebt die Beschränkung auf den stationären Bereich auf. Früher war es eine Ermessensleistung, jetzt gehört es zu den Pflichtleistungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Zu den Kinder-Reha Richtlinien gehört unter anderem, dass das Kind als Reha-bedürftig eingestuft werden muss. Darüber hinaus ist die Teilnahme einer Begleitperson an der Therapie erlaubt, falls dies für den Erfolg der Reha als notwendig gesehen wird. Zu den Vorteilen der ambulanten Kinder-Rehabilitation gehören unter anderem, die direkte Einbindung der Maßnahmen in den Alltag der Kinder und die Möglichkeit, die stationäre Reha anschließend mit einer ambulanten Reha zu ergänzen. Außerdem ist es sehr wahrscheinlich, dass der Patient oder die Patientin eine höhere Motivation hat, an der Reha teilzunehmen, da er oder sie in seiner gewohnten Umgebung bleibt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass das Kind weniger in der Schule fehlt und somit nicht so viel Unterrichtsstoff verpasst. Inzwischen sind schon ein paar wenige Reha-Kliniken zugelassen, auch ambulant zu arbeiten, doch das Angebot kann die Nachfrage noch nicht decken. Dementsprechend sucht die DRV nach weiteren Einrichtungen, die ambulante Reha für Kinder und Jugendliche anbieten. Alwin Baumann von dem Bündnis Kinder- und Jugendreha (BKJR) sagt, dass auch sozialpädiatrische Zentren, kinder- und jugendärztliche Schulungszentren, sowie Sportvereine die Möglichkeit haben, ambulante Reha durchzuführen. Seit 2018 gilt, dass potenzielle Einrichtungen unter kinderärztlicher oder kinderpsychiatrischer Leitung stehen müssen, um zugelassen zu werden.

Warum ambulante Reha zielführender ist

Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder unterscheiden sich von den Maßnahmen für Erwachsene dahingehend, dass bei Kindern das soziale Umfeld eine große Rolle spielt und ihnen das Anpassen an neue Situationen oft schwerfällt. Deswegen bekommen die Kinder häufig pädagogische Unterstützung und ein Elternteil wird als Begleitperson eingebunden.

Mögliche Indikatoren, die für eine Reha sprechen sind zum Beispiel Entwicklungsstörungen, Übergewicht oder Neurodermitis. Bisher konnten betroffene Kinder und Jugendliche nur stationär behandelt werden. Neben den Vorteilen, die die stationäre Therapie mit sich bringt, zum Beispiel eine intensivere Betreuung und der positive Einfluss des Zusammenhalts einer Gruppe auf den Therapieerfolg, ist der Erfolg oft nur kurzweilig. Viele Kinder benötigen eine längerfristige Betreuung und die Unterstützung von Eltern oder Geschwistern, um wieder gesund zu werden. Es ist sehr wichtig, dass die Familie mit in die Therapie eingebunden wird, damit die Therapie auch in den Alltag und in die Umwelt des Kindes integriert werden kann. Zum Beispiel passiert es häufig, dass Kinder, die an Depressionen erkrankt sind und ins Krankenhaus kommen, mehrfach stationär behandelt werden müssen. Der Grund dafür ist, dass sie nach ihrem Aufenthalt keine ambulante Unterstützung bekommen und die Kinder nicht lernen, wie sie mit ihrer Erkrankung im Alltag zurechtkommen.

Wie beantragt man Reha für sein Kind?

Für die Beantragung einer Reha-Maßnahme für Kinder und Jugendliche ist die erste Anlaufstelle der Hausarzt. Auch Kinder- und Jugendärzte, sowie Kinder- und Jugendpsychiater können eine Empfehlung aussprechen. Der nächste Schritt ist eine Antragsstellung beim Kostenträger, in diesem Falle sind also die Deutsche Rentenversicherung und die Krankenversicherung zuständig.

Wenn der Reha-Antrag dann bewilligt wurde, muss das Kind vom Erziehungsberechtigten bei der passenden Einrichtung, die oft vom Kostenträger empfohlen wird, angemeldet werden. Ab dann übernimmt die zuständige Einrichtung die Führung und klärt über die Therapiemaßnahmen auf.

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