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Helmut Göpfert

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Rentenerhöhung 2020

Die Erhöhung der gesetzlichen Renten zum 01.07.2020

Zum 01.07.2020 kommt es wieder zur Erhöhung der gesetzlichen Renten. Die Renten werden in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) um 3,45 Prozent und in den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) sogar um 4,20 Prozent erhöht.

Mit der Rentenerhöhung, die zum 01.07.2020 durchgeführt wird, erhöht sich der aktuelle Rentenwert – der dann vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 gilt – in den alten Bundesländern von 33,05 Euro auf 34,19 Euro und in den neuen Bundesländern von 31,89 Euro auf 33,23 Euro.

Rentenwerte nähern sich an

Mit der Rentenerhöhung ab 01.07.2020 beträgt der aktuelle Rentenwert (Ost) bereits 97,2 Prozent des aktuellen Rentenwertes, der für die alten Bundesländer gilt. Dies wurde mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz bestimmt, welches zum Ziel hat, dass es ab dem Jahr 2024 für Gesamtdeutschland nur noch einen einheitlichen Rentenwert gibt und damit die Unterscheidung zwischen den alten und neuen Bundesländern entfällt.

Hauptpunkt für die kräftige Rentenerhöhung zum 01.07.2020 war die überaus positive Lohn- und Gehaltsentwicklung. Diese lag in den alten Bundesländern bei 3,28 Prozent und in den neuen Bundesländern sogar bei 3,83 Prozent. Da für die Rentendynamisierung hinsichtlich der Lohn- und Gehaltsentwicklung immer die abgelaufenen Jahre maßgebend sind, hat die Corona-Pandemie bzw. Corona-Krise keinen Einfluss auf die Rentenerhöhung im Kalenderjahr 2020.

Der Nachhaltigkeitsfaktor, der bei der Berechnung der Rentenerhöhung das Verhältnis der Rentenbezieher zu den Beitragszahlern abbildet, wirkt sich mit 0,17 Prozent positiv auf die errechneten Erhöhungswerte aus.

Die Rentenniveau-Schutzklausel, die gewährleisten soll, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 nicht unter 48 Prozent sinkt, kommt im Jahr 2020 nicht zum Tragen. Durch die diesjährige Rentenerhöhung wird das Rentenniveau bei 48,21 Prozent und damit über 48,0 Prozent liegen. Das Rentenniveau spiegelt das Absicherungsniveau der Renten im Vergleich zu den Löhnen wider.

Neue Rentenhöhe wird mitgeteilt

Wie sich die individuelle Rente eines jeden Rentenbeziehers aufgrund der Rentenerhöhung zum 01.07.2020 ändert, wird durch die zuständigen Rentenversicherungsträger zur Jahresmitte schriftlich mitgeteilt. Jede Rentnerin bzw. jeder Rentner erhält eine Mitteilung, in der die neuen Brutto-Renten ab Juli 2020 ausgewiesen sind.

Dynamisiert werden immer die Brutto-Renten. Von diesen sind dann noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Abzug zu bringen.

Zu beachten ist, dass die Renten im Regelfall erst am Monatsende ausgezahlt werden. Damit erhalten Rentner die durch die Rentenerhöhung zum 01.07.2020 angepassten bzw. dynamisierten Renten erstmals erst Ende Juli 2020 überwiesen.

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