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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

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Erbschaft ist nicht beitragspflichtig
Beitragspflicht

Erbschaft ist in der GKV beitragspflichtig

Das Sozialgericht Koblenz hat am 05.10.2006 (Az. S 11 KR 537/05) entschieden, dass eine Krankenkasse eine Erbschaft bei einem freiwillig versicherten Mitglied nicht der Beitragspflicht unterwerfen darf.

Klagegegenstand

Der Kläger ist bei der beklagten Krankenkasse freiwillig versichert. Nachdem er über kein eigenes Einkommen verfügte und noch im Haus seiner Mutter lebte, zahlte er bis zum 31.05.2005 den Mindestbeitrag in Höhe von ca. 107,00 €.

Nachdem die Krankenkasse vom Tod der Mutter erfahren hatte und ihr gleichzeitig bekannt wurde, dass der Versicherte ein Erbe in Höhe von ca. 43.000,00 € erhalten hatte, wurden die Beiträge neu festgesetzt und drastisch erhöht. Per ...

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Beitragsrückstände

Beitragsrückstände führen zum Ruhen der Leistungen

Zahlten in der Gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Krankenversicherte in der Vergangenheit ihre Beiträge nicht, hat die Krankenkasse die Versicherung beendet. Eine Möglichkeit, diese wieder „aufleben“ zu lassen, bestand nicht. In der Folge konnte hier ein Krankenversicherungsschutz nicht mehr realisiert werden, da auch eine private Krankenversicherung wegen z. B. zu hohen Versicherungsrisikos keinen Versicherungsschutz mehr ...

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Versicherte

Beiträge für freiwillig Versicherte ab 2007 geringer

Hauptberuflich Selbstständige können ab April 2007 ggf. geringere freiwillige Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung zahlen

Für freiwillige Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung ist die Beitragsbemessung durch das Gesetz festgelegt. Durch gesetzliche Änderungen besteht jedoch die Möglichkeit – sofern die Krankenkasse davon durch Satzungsbestimmung Gebrauch macht – geringere Beiträge zu zahlen. Möglich wird ...

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Sonderbeitrag

Einführung eines Sonderbeitrages

Ab dem 01.07.2005 ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,9% eingeführt in der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Dieser Sonderbeitrag fließt den Krankenkassen unabhängig von der Finanzierung einzelner Leistungen zu.

Dieser Sonderbeitrag wird ausschließlich durch das Mitglied getragen. Der Arbeitgeber beteiligt sich an diesem Beitrag nicht. Durch den Gesetzgeber sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, den allgemeinen Beitrag zum ...

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