Sozialausgleich wird auch im Jahr 2014 nicht durchgeführt
Am 31.10.2013 wurde im Bundesanzeiger der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2014 bekannt gegeben. Danach liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag weiterhin bei 0,00 Euro, sodass auch weiterhin kein Sozialausgleich durchgeführt wird.
Der Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt bereits seit dem 01.01.2011 15,5 Prozent. Sollte eine Krankenkasse mit diesen Einnahmen, welche ihr über den Gesundheitsfonds weitergeleitet werden, die Ausgaben nicht decken können, muss diese einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser Zusatzbeitrag wird dann nicht in Höhe eines Prozentsatzes sondern in Höhe eines errechneten Euro-Betrages ...