Das Beitrags- und Versicherungsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) regelt die Finanzierung und die versicherungsrechtlichen Grundlagen dieses Sozialversicherungszweigs. Es umfasst wesentliche Bestimmungen zu den Beiträgen, der Mitgliedschaft und den Anspruchsvoraussetzungen für eine Versicherung.
Das Versicherungsrecht der GKV regelt, wer versichert ist und unter welchen Bedingungen. Hierzu gehört beispielsweise, wann eine Pflichtmitgliedschaft (also eine Mitgliedschaft kraft Gesetzes) eintritt, werde die Möglichkeit einer freiwilligen Krankenversicherung hat und wer sich unter welchen Voraussetzungen familienversichern kann.
Ab 2009 werden die Sofortmeldungen wieder eingeführt
Mit dem Jahr 2009 wird die Sofortmeldung wieder eingeführt. Dies beschloss die Bundesregierung im Rahmen ihres Aktionsprogramms „Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“. Ziel der Wiedereinführung der Sofortmeldungen ist, die illegale Beschäftigung und die Schwarzarbeit einzudämmen.
Angaben auf Sofortmeldung
Personen, die in bestimmten Branchen beschäftigt sind, müssen durch den Arbeitgeber ab dem Jahr 2009 bereits am Tag des Beschäftigungsbeginns an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden.
Folgende Angaben muss die Sofortmeldung enthalten:
- Vorname und Name des Beschäftigten
- Tag der ...
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