Allgemeiner Beitragssatz aus allen Einnahmen zu leisten
Nachdem der Gesetzgeber den Krankengeldanspruch für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige zum 01.01.2009 aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen hat, wurde diese Streichung zum 01.08.2009 wieder rückgängig gemacht. Das bedeutet, dass hauptberuflich Selbstständige seit dem 01.08.2009 das Krankengeld wieder gesetzlich absichern können (lesen Sie hierzu auch: Krankengeld für Selbstständige ab 01.08.2009 wieder GKV-Leistung).
Beiträge aus sämtlichen Einkünften
Die Beiträge, die aufgrund der Versicherung mit Krankengeldanspruch zu entrichten sind, werden aus sämtlichen Einkunftsarten berechnet, also z. B. aus dem Arbeitseinkommen ...