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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen
Ausgleichsverfahren

Weiterhin Teilnahme am Ausgleichsverfahren?

Prüfung muss zum Jahreswechsel wieder erfolgen!

Nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) haben Arbeitgeber Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die aufgrund einer Entgeltfortzahlung entstehen. Betroffen hiervon sind Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 ArbeitnehmerInnen beschäftigen.

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Krankenversicherungsfreiheit

Jahreswechsel 2007/2008

Mit dem Jahreswechsel stehen wieder einige Sonderaufgaben für die Personalabteilungen der Arbeitgeber an. Unter anderem ist zur prüfen, ob die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer in der Gesetzlichen Krankenversicherung zum 31.12.2007 endet. Hier müssen erstmals die neuen gesetzlichen Vorschriften, die durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingetreten sind, berücksichtigt werden.

Weiterlesen: Prüfung einer KV-Freiheit der Beschäftigten

Beitragssatz

Kassenbeitrag während Rentenbezug

Bei versicherungspflichtigen Rentnern gilt für die Bemessung der Beiträge aus Renten von der Gesetzlichen Rentenversicherung der allgemeine Beitragssatz der Krankenkasse, bei der sie versichert sind.

Beitragssatzveränderungen

Erhöht oder senkt eine Krankenkasse ihren allgemeinen Beitragssatz, hat dies ebenfalls Auswirkungen auf die Beitragsabführung aus der Rente. Die Änderung des ...

Weiterlesen: Beitragssatz zur Krankenversicherung während Rentenbezug

Studenten

Anspruch auf Familienversicherung von Examenskandidaten während der Prüfungszeit

Durch die Studiengebühren kommt es vermehrt vor, dass sich Studenten nicht mehr als Student einschreiben (immatrikulieren), wenn sie zwar die erforderlichen Vorlesungen besucht wurden, jedoch noch wegen der Abschlussprüfung in den Universitätsbetrieb integriert sind. Durch diese Nicht-Einschreibung wollen die Studenten die Studiengebühren sparen.

Weiterlesen: Familienversicherung von Examenskandidaten

Studentin

Die Befreiungsmöglichkeiten von der KVdS

Studenten sind im Regelfall bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres als Student krankenversicherungspflichtig – s. Krankenversicherung der Studenten.

Der Gesetzgeber hat den betroffenen Personen jedoch das Recht eingeräumt, sich von der Krankenversicherungspflicht als Student befreien zu lassen.

Weiterlesen: Befreiung von der Krankenversicherungspflicht als Student

Fehlerrückmeldung

Ab dem Jahr 2008 gibt es eine Änderung im maschinellen Meldeverfahren

Seit dem 01.01.2006 ist eine Übermittlung der vom Arbeitgeber zu erstellenden Meldungen an die Einzugsstelle ausschließlich auf dem maschinellen Wege zulässig. Sollten einzelne Meldungen fehlerhaft sein, erfolgt aktuell eine Rückmeldung mittels Papierprotokollen an die Arbeitgeber.

Weiterlesen: Fehlerrückmeldungen bei Meldeverfahren ab 2008

Familie mit Kindern

Hoher Abfindung schließt Familienversicherung nicht aus

Ehegatten und Kinder von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine kostenlose Mitversicherung im Rahmen der Familienversicherung – s. hierzu Familienversicherung.

Weiterlesen: Familienversicherung trotz hoher Abfindung

Private Krankenversicherung

Schwere Rückkehrmöglichkeiten in die GKV

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert.

Der Gesetzgeber hat jedoch für ältere Arbeitnehmer, die bisher nicht dem System der Gesetzlichen Krankenversicherung angehört haben, die Rückkehr erheblich erschwert. Lesen Sie hier mehr zu diesem Thema!

Weiterlesen: Rückkehr in GKV ist für ältere Arbeitnehmer nur schwer möglich

Pfeil

Die allgemeine und die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

Arbeitnehmer, die ein hohes Arbeitsentgelt erzielen, sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen versicherungsfrei – s. auch: Eintritt von Versicherungsfreiheit bei Pflichtversicherten.

Weiterlesen: Unterschiedliche Jahresarbeitsentgeltgrenzen

Elternteil

Ausschluss Familienversicherung wenn ein Elternteil nicht GKV-versichert ist

Ein Anspruch auf eine Familienversicherung besteht für Kinder dann nicht, wenn

  • der mit den Kindern verwandte Elternteil bzw. der Lebenspartner des Mitglieds nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist,
  • ein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und
  • das Gesamteinkommen ...

Weiterlesen: Ausschluss Familienversicherung | Elternteil nicht in GKV