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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Sofortmeldungen

Ab 2009 werden die Sofortmeldungen wieder eingeführt

Mit dem Jahr 2009 wird die Sofortmeldung wieder eingeführt. Dies beschloss die Bundesregierung im Rahmen ihres Aktionsprogramms „Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“. Ziel der Wiedereinführung der Sofortmeldungen ist, die illegale Beschäftigung und die Schwarzarbeit einzudämmen.

Angaben auf Sofortmeldung

Personen, die in bestimmten Branchen beschäftigt sind, müssen durch den Arbeitgeber ab dem Jahr 2009 bereits am Tag des Beschäftigungsbeginns an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden.

Folgende Angaben muss die Sofortmeldung enthalten:

  • Vorname und Name des Beschäftigten
  • Tag der Beschäftigungsaufnahme
  • Versicherungsnummer des Beschäftigten
  • sofern keine Versicherungsnummer vorhanden ist: erforderliche Angaben zur Vergabe einer Versicherungsnummer (Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift)
  • Betriebsnummer des Arbeitgebers.

Für die Sofortmeldung ist der neue Abgabegrund „20“ vorgesehen.

Betroffene Branchen

Für folgende Branchen ist eine Sofortmeldung ab dem 01.01.2009 erforderlich:

  • Baugewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
  • Gebäudereinigergewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmer der Forstwirtschaft
  • Fleischwirtschaft
  • Messebau

Fazit

Weil die Kontrollbehörden in der Vergangenheit Überprüfungen nur unzureichend vornehmen konnten, da die Anmeldungen nicht bereits zum Beschäftigungsbeginn vorlagen, werden zum 01.01.2009 die Sofortmeldungen wieder eingeführt.

Eine weitere Neuerung ist, dass ab 2009 die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises für die o. g. Branchen entfällt. Statt dessen wird eine Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren eingeführt.

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