Durchschnittlicher Zusatzbeitrag im Jahr 2011 bei 0,00 Euro
Die Gesundheitsreform, die zum 01.01.2011 in Kraft getreten und im GKV-Finanzierungsgesetz geregelt ist, brachte umfangreiche Änderungen in der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung mit sich. Ein wesentlicher Punkt der Gesundheitsreform ist, dass der allgemeine, solidarisch finanzierte, Beitragssatz bei 15,5 Prozentpunkten festgeschrieben wurde. Zudem müssen die Krankenkassen, denen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht (mehr) ausreichen, Zusatzbeiträge erheben, welche nach einem Euro-Betrag – bislang prozentual – erhoben werden.
Im Rahmen der Neuregelung der Zusatzbeiträge wurde ein Sozialausgleich eingeführt. Dieser sieht vor, dass Versicherte mit ...