Änderungen im maschinellen Antragsverfahren
Seit 2011 werden Anträge auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) nur noch durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung übermittelt. Die Regelungen für dieses maschinelle Antragsverfahren werden aber ab dem 1. Januar 2013 geändert.
Was sich ab 1.Januar 2013 ändert
Änderungen ergeben sich speziell im Datensatz „Erstattungen“ (DSER), wobei hier das Feld „Ansprechpartner Arbeitgeber“ (DBAA) ergänzend hinzukommt. Außerdem ist dieser Datensatz DSER ab dem 01.01.2013, auch für zurückliegende Zeiträume, immer mit der Versionsnummer 2 zu übermitteln.
Fehlermitteilungen und Verarbeitungsbestätigungen werden ab dem 01.01.2013, nicht mehr wie bisher ...