Leistungsrechtliche Änderungen ab 30.05.2017 bzw. 01.01.2018
Am 29.05.2017 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23.05.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dieses Gesetz bringt ab dem Jahr 2018 Verbesserungen für die Betroffenen mit sich; teilweise treten die Änderungen bzw. Verbesserungen bereits am 30.05.2017 – Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt – in Kraft.
Die Änderungen im Mutterschutzrechts haben auch Auswirkungen auf das Leistungsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung, welche folgend beschrieben werden.
Verlängerung der nachgeburtlichen Schutzfrist
Die Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz betragen grundsätzlich vor der Geburt sechs Wochen und nach der Geburt acht Wochen ...