Entscheidung LSG Baden-Württemberg vom 27.03.2014, L 4 KR 3593/13 ER-B
Apothekerin verliert Streit gegen Krankenkasse: Rezepte müssen nicht unbedingt einen bestimmten Impfstoff bezeichnen, es ist ausreichend wenn nur die Impfindikation (sogenannte produktneutrale Verschreibung) angegeben ist. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass diese Handhabung zumindest vorläufig rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Im Falle einer produktneutralen Verschreibung sind Apothekerinnen oder Apotheker lediglich verpflichtet Impfstoffe abzugeben für die zwischen Kassen und Pharmaunternehmen entsprechende Rabattverträge bestehen. Erforderlich wurde diese Entscheidung des 4. Senats des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg im ...