
G-BA beschließt Verordnungsfähigkeit zu Lasten der GKV
Am 20.02.2014 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass Arzneimittel zur Verringerung des Alkoholkonsums zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig sein sollen. Der Beschluss wird dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegt und tritt dann nach erfolgter Nichtbeanstandung und nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Verordnungsfähigkeit von Arzneimittel, die der Verringerung des Alkoholkonsums dienen, soll dann möglich sein, wenn ein Therapieplatz nicht direkt zur Verfügung steht. Sofern also keine Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden können, kann die Verordnung eines Medikaments zur Reduzierung der ...
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LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.10.2012, L 1 KR 443/11
Wer unter übermäßigem Haarwuchs leidet, kann diesen mit einer Laserepilation in den Griff bekommen. Betroffene sollten sich jedoch im Vorfeld bewusst sein, dass die gesetzlichen Krankenkassen hierfür die Kosten nicht übernehmen. Mit Urteil vom 17.10.2012, welches das Landessozialgericht Niedersachen-Bremen unter dem Aktenzeichen L 1 KR 443/11 gesprochen hat, wurde einer Versicherten die beantragte Laserepilationsbehandlung ...
Kasse zur Kostenübernahme von Avastin verurteilt
Mit Beschluss vom 08.04.2013 hat das Bayerische Landessozialgericht (Az. L 5 KR 102/13 B ER) eine Krankenkasse dazu verurteilt, die Kostenübernahme für Avastin zu übernehmen. Der Beschluss sorge für großes Aufsehen, da es sich bei Avastin um ein Arzneimittel handelt, deren Nutzen und Freiheit von Nebenwirkungen nicht gesichert und daher nicht zugelassen ist. Das Gericht sah die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme dennoch als erfüllt an, da ...
Fettabsaugung im Krankenhaus kann Krankenkasse übernehmen
Werden Behandlungsmethoden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Richtlinien nicht empfohlen, darf die Krankenkasse hierfür auch keine Kosten übernehmen. Dies gilt allerdings nur für den ambulanten Bereich; wird die Behandlung im stationären Bereich erbracht, ergibt sich hier eine andere Beurteilung. Es kann dann, sofern eine stationäre Behandlung medizinisch erforderlich ist und der G-BA keine negative Stellungnahme abgegeben ...
Erweiterte Kostenübernahme für Osteodensitometrie
Die gesetzlichen Krankenkassen konnten bisher die Kosten für eine Knochendichtemessung, eine sogenannte Osteodensitometrie, nur bei einer ganz bestimmten Indikation übernehmen. So ist eine Kostenübernahme dann möglich, wenn ein Versicherter eine Fraktur (einen Knochenbruch) ohne ein entsprechendes Trauma erlitten hat. Zudem ist eine Kostenübernahme dann möglich, wenn ein gegründeter Verdacht auf Osteoporose aufgrund der individuellen ...
Kassenausgaben sollen für Präventionsmaßnahmen steigen
Durch den „Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Prävention,“ der am 20.03.2013 durch das Bundeskabinett beschlossen wurde, sollen die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet werden, ihre Ausgaben für Präventionsleitungen auf 0,4 Milliarden Euro zu verdoppeln, wobei hier Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb sowie in „individuellen Lebenswelten“ vorrangig bedacht werden sollen.
Das Bundesministerium gab deshalb am 20.03.2013 ...