Kassenausgaben sollen für Präventionsmaßnahmen steigen
Durch den „Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Prävention,“ der am 20.03.2013 durch das Bundeskabinett beschlossen wurde, sollen die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet werden, ihre Ausgaben für Präventionsleitungen auf 0,4 Milliarden Euro zu verdoppeln, wobei hier Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb sowie in „individuellen Lebenswelten“ vorrangig bedacht werden sollen.
Das Bundesministerium gab deshalb am 20.03.2013 bekannt, dass man durch die neuen Regelungen die Grundlagen für den zukünftig notwendigen Ausbau der Gesundheitsförderung schaffen und auf die einschneidenden demographischen Umschwünge und Änderungen reagieren will. Für diese ...