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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
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Berechnung

Berechnung Pflegeversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer

Der Pflegeversicherungsbeitrag wird ab dem 01.07.2008 von derzeit 1,7 Prozent bzw. 1,95 Prozent für Kinderlose auf 1,95 Prozent bzw. 2,2 Prozent für Kinderlose erhöht. Die Erhöhung des Beitragssatzes erfolgt im Rahmen der Pflegereform, mit der auch die Leistungen ausgeweitet werden.

Berechnung Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben in einer Stellungnahme vom 15.01.2008 bereits darauf hingewiesen, dass – insbesondere bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern – bei der Berechnung des Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberanteils drei Nachkommastellen anzuwenden sind.

Bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern ist der Pflegeversicherungsbeitrag je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber zu tragen. Das hat zur Konsequenz, dass bei Versicherten mit Kindern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil jeweils (1,95% : 2 =) 0,975 Prozent beträgt.

Da bei kinderlosen Versicherten noch der Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 Prozent berechnet werden muss, beträgt in diesen Fällen der Arbeitnehmeranteil (0,975 Prozent + 0,25 Prozent ) 1,225 Prozent und der Arbeitgeberanteil 0,975 Prozent.

P. S. Für den Beschäftigungsort Sachsen gilt eine gesonderte Berechnung.

Anspruch auf Beihilfe

Sofern Versicherte Anspruch auf Beihilfe haben und daher nur der halbe Beitragssatz in der Gesetzlichen Pflegeversicherung zum Tragen kommt, ist die Berechnung mit einem Beitragssatz von vier Nachkommastellen durchzuführen.

Der Arbeitnehmeranteil beträgt in diesen Fällen (halber Pflegeversicherungsbeitrag 0,975 Prozent : 2 =)  0,4875 Prozent (kinderlose Versicherte zusätzlich noch 0,25 Prozent, also 0,7375 Prozent). Der Arbeitgeberanteil beträgt 0,7875 Prozent.

Fragen zur Pflegeversicherung

Sie haben Fragen zur Gesetzlichen Pflegeversicherung? Für alle Angelegenheiten – vom Versicherung- und Beitragsrecht bis hin zum Leistungsrecht – stehen Ihnen registrierte Rentenberater zur Verfügung.

Fragen Sie die Rentenberater Helmut Göpfert oder Marcus Kleinlein!

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