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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Beitragszuschlag Pflegeversicherung rechtmäßig
Rechtmäßigkeit

Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen

Bereits im Jahr 2005 hat der Gesetzgeber einen Beitragszuschlag in der Gesetzlichen Pflegeversicherung für kinderlose Versicherte eingeführt. Noch heute müssen sich die Gerichte mit der Rechtmäßigkeit des Beitragszuschlags, der 0,25 Prozent beträgt, befassen. Mit einem aktuellen Beschluss vom 02.09.2009 hat das Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1997/08 eine Verfassungsbeschwerde abgewiesen, die ein kinderloser Mann eingereicht hatte.

Die Beschwerde

Ein verheirateter kinderloser Versicherter hatte beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt, da er seit dem 01.01.2005 aufgrund des eingeführten Kinderlosen-Zuschlags mit 0,25 Prozent zusätzlich ...

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Familie

Pflegeversicherung Kinderlosenzuschlag ab 01.07.2008 gesetzlich geregelt

Bisher gab es unterschiedliche rechtliche Auffassungen, ob Stief- und Adoptiveltern den Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 Prozent zur Gesetzlichen Pflegeversicherung entrichten müssen oder nicht.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen waren der Auffassung, dass Stief- und Adoptiveltern den Kinderlosenzuschlag nur dann nicht zahlen müssen, wenn die Familienbande begründet wurde, als noch für das Kind ein Anspruch ...

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Paragraph

Beitragszuschlag auch bei unfreiwilliger Kinderlosigkeit

Dass der Beitragszuschlag zur Gesetzlichen/Sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozent für kinderlose Versicherte rechtmäßig ist, bestätigte am 27.02.2008 das Bundessozialgericht (Az. B 12 P 2/07 R).

Klagegegenstand

Geklagt hatte ein verheirateter Versicherter der Gesetzlichen Pflegeversicherung, bei dem der Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 Prozent verlangt wurde. Der  Versicherte hat zwar tatsächlich keine ...

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Berechnung

Berechnung Pflegeversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer

Der Pflegeversicherungsbeitrag wird ab dem 01.07.2008 von derzeit 1,7 Prozent bzw. 1,95 Prozent für Kinderlose auf 1,95 Prozent bzw. 2,2 Prozent für Kinderlose erhöht. Die Erhöhung des Beitragssatzes erfolgt im Rahmen der Pflegereform, mit der auch die Leistungen ausgeweitet werden.

Berechnung Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben in einer Stellungnahme vom 15.01.2008 bereits darauf ...

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Recht

Rentner müssen Pflegebeiträge weiterhin alleine bezahlen

Seit dem 01.04.2004 müssen die Rentner aus ihrer Rente den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung alleine tragen. Dass dies rechtens ist, hat das Bundessozialgericht in seinen Urteilen vom 29.11.2006 (Az: B 12 RJ 2/05 R, B 12 RJ 4/05 R, B 12 R 5/06 R und B 12 R 8/06 R) bestätigt.

Hintergrund

Bis 31.03.2004 zahlten die Rentenversicherungsträger die Hälfte des Pflegeversicherungsbeitrags. Rentenkassen und Rentner hatten sich bis ...

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Gesetz

Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Entlastung

von pflegeversicherten Eltern gegenüber kinderlosen Versicherten durfte durch einen Beitragszuschlag für Kinderlose umgesetzt werden.

Zum 01.01.2005 führte der Gesetzgeber einen Beitragszuschlag für Kinderlose in der Gesetzlichen Pflegeversicherung ein (s. auch Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung). Zu dem Ergebnis, dass der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung verfassungsgemäß ist, kam das Hessische ...

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