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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Kombination Pflegegeld mit teilstationärer Pflege

Kombination Pflegegeld mit Tages- und Nachtpflege

Pflegebedürftige, die ihre häusliche Pflege selbst sicherstellen, erhalten von der Pflegekasse ein Pflegegeld. Mit diesem Pflegegeld soll der Pflegebedürftige in die Lage versetzt werden, seine Pflegepersonen für die ehrenamtliche Pflege finanziell zu honorieren. Ab dem Jahr 2017 beträgt das monatliche Pflegegeld im Pflegegrad 2 316,00 Euro, im Pflegegrad 3 545,00 Euro, im Pflegegrad 4 728,00 Euro und im Pflegegrad 5 901,00 Euro.

Zur Ergänzung der häuslichen Pflege bzw. wenn diese nicht mehr sichergestellt werden kann, können die Pflegebedürftigen die Leistungenen bei teilstationärer Pflege beanspruchen. Die teilstationäre Pflege wird entweder als Tagespflege oder als ...

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Null Euro

Gesundheitsminister Bahr kündigt höhere Pflegebeiträge an

Dass im Rahmen der Sozialen Pflegeversicherung ein Reformbedarf besteht, ist schon lange bekannt. Schon unter Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, SPD, wurde ein Modell entwickelt, die derzeitigen Pflegestufen künftig durch Bedarfsgrade zu ersetzen. In der aktuellen Legislaturperiode wurde die Reformierung immer wieder zurückgestellt. Jetzt kündigte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr an, dass im Rahmen einer Reform auf die ...

Weiterlesen: Gute Pflege nicht zum Nulltarif

Münzen

Leistungen Behindertenhilfe-Einrichtungen und ambulante Pflegeleistungen

Für Pflegebedürftige, die in Behindertenhilfe-Einrichtungen untergebracht sind, leistet die Soziale Pflegeversicherung hierfür einen Betrag in Höhe von monatlich bis zu 256,00 Euro. Die Kosten für die Unterbringung werden grundsätzlich vom Sozialhilfeträger übernommen. Mit dem Leistungsbetrag der Pflegeversicherung werden die Leistungen abgegolten, die der Pflegebedürftige grundsätzlich im Rahmen einer ...

Weiterlesen: Kombination von § 43a und ambulanten Pflegeleistungen

Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen

Befinden sich pflegebedürftige Versicherte in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen (Einrichtungen der Behindertenhilfe) leistet die Soziale Pflegeversicherung pro Kalendermonat einen Betrag von bis zum 266,00 Euro (bis 2014: 256,00 Euro). Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 43a Elftes Buch Sozialgesetzbuch, kurz: SGB XI.

Hintergrund

Grundsätzlich haben die pflegebedürftigen ...

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Pflegegeld

Anteiliges Pflegegeld ab April 2011 teilweise geringer

Das Gemeinsame Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Pflege-Versicherungsgesetzes wurde am 13.04.2011 aktualisiert. Aufgrund dieser Aktualisierung kann für Pflegebedürftige, die die sogenannte Kombinationsleistung (Kombination von Pflegesachleistung und Pflegegeld) beziehen und zugleich in einem Monat die häusliche Pflege – z. B. aufgrund einer Kurzzeitpflege oder eines stationären Krankenhausaufenthaltes – ...

Weiterlesen: Geringeres Pflegegeld für Pflegebedürftige in Behindertenhilfe

Pflegegeld

Pflegegeld nur dann, wenn Pflege gesichert ist

Das Bundessozialgericht entschied mit Urteil vom 17.12.2009 über eine Klage einer Versicherten, deren Pflegekasse den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung abgelehnt hatte. Das Urteil wurde unter dem Aktenzeichen B 3 P 5/08 R gesprochen.

Als Tenor des Urteils kann festgehalten werden, dass ein Anspruch auf Pflegegeld nur dann besteht, wenn die Pflegeleistungen – Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung – im erforderlichen Umfang ...

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