Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
Befinden sich pflegebedürftige Versicherte in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen (Einrichtungen der Behindertenhilfe) leistet die Soziale Pflegeversicherung pro Kalendermonat einen Betrag von bis zum 266,00 Euro (bis 2014: 256,00 Euro). Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 43a Elftes Buch Sozialgesetzbuch, kurz: SGB XI.
Hintergrund
Grundsätzlich haben die pflegebedürftigen Versicherten, für die mindestens der Pflegegrad 2 (bis 31.12.2016: Pflegestufe I) bestätigt wurde, einen grundsätzlichen Anspruch auf vollstationäre Pflegeleistungen. Pflegebedürftige, für die der Pflegegrad 1 bestätigt wurde (im Pflegegrad 1 ...