Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) bzw. die Gesetzliche Pflegeversicherung ist der jüngeste Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Dennoch steht dieser Sozialversicherungszweig tagtäglich im Fokus und gewinnt aufgrund der Alterspyramide fortwährend eine höhere Bedeutung.
Folgend sind die Beitrage zur Sozialen Pflegeversicherung, untergliedert in das Beitrags- und Versicherungsrecht, das Leistungsrecht und in sonstige Themen, aufrufbar.
Beitragssatzerhöhung auf 2,2 Prozent ab Januar 2013
Ab Januar 2013 steigt der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte. Damit liegt der Beitragssatz ab 01.01.2013 bei 2,05 Prozent. Kinderlose Versicherte müssen noch zusätzlich den Kinderlosenzuschlag leisten. Für diese Versicherten liegt dann der Beitragssatz bis 2,30 Prozent.
Hintergrund
Die Beitragssatzerhöhung hat der Gesetzgeber vorgenommen, um Verbesserungen im Leistungskatalog der Pflegeversicherung vorzunehmen. Diese Leistungsverbesserungen kommen vor allem Versicherten zugute, bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz (demente Versicherte) vorliegt. Bislang konnten von der Pflegekasse nur dann für ...
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